Deutsche Vermögensberatung
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Re: Deutsche Vermögensberatung
18.02.2010, 18:30:45
Meiner Meinung nach: Finger weg!

Man bekommt vorgegaukelt, dass man eine unabhängige Vermögensberatung bekommt.
Das ist aber nicht so, denn sie verkaufen nur Produkte aus dem eigenen Konzern  ;-)

Ich bin denen leider schon vor 25 Jahren (ich war jung und unerfahren :-/ ) auf den Leim gegangen. Habs aber recht schnell gemerkt, und nach und nach wieder alles gekündigt.

Ein kleiner Auszug aus wikipedia.de:
Das Geschäftsmodell von Strukturvertrieben ist bei Kritikern und einigen Verbraucherschützern umstritten. In den neuen Bundesländern wurden nach der Wiedervereinigung hohe Abschlussraten an Unfall- und Kapitallebensversicherungen erzielt, die nach Darstellung von Kritikern teilweise durch nicht bedarfsgerechte Beratung erreicht wurden.[9]

Die DVAG versuchte in einem Fall über ein Gerichtsverfahren fast 100 Äußerungen aus einem Buch verbieten zu lassen, dessen Autor ein ehemaliger DVAG-Mitarbeiter war, [10] unter anderem Sätze wie „wenn die Drücker sich das Deckmäntelchen des 'barmherzigen Samariters' überziehen“, „die Methoden der Strukturvertriebe sind vergleichbar mit den unzähligen Kettenbriefen“, „die Strukkis brauchen wie Sektenanhänger den persönlichen Kontakt, um ihre Opfer wie eine Spinne einzufangen“ und „Scientology läßt herzlich grüßen“. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 6 U 237/96) wies die Klage der DVAG durch Urteil vom 22. Januar 1998 zurück.[11] Der Bundesgerichtshof (I ZR 42/98) ließ die Revision nicht zu. Eine daraufhin von der DVAG eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde durch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.[12] In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts hieß es in Bezug auf den von der DVAG auf Unterlassung beklagten Buchautor wörtlich: „Die Gerichte haben die Äußerungen des Beklagten (...) als Werturteile eingeordnet, die ihrerseits auf Tatsachenbehauptungen zurückgreifen. Diese Tatsachenbehauptungen seien als wahr zu behandeln, da die Beschwerdeführerin ihre Unwahrheit nicht substantiiert dargelegt habe.“ Das Urteil ist rechtskräftig.


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