Mietwohnung mit Badezimmer: Kategorie A oder C?
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Re: Mietwohnung mit Badezimmer: Kategorie A oder C?
12.02.2008, 09:35:26
die definition sieht so aus:

"A, wenn sie in brauchbarem Zustand ist, ihre Nutzfläche mindestens 30 m2 beträgt, die Wohnung zumindest aus Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, Klosett und einer dem zeitgemäßen Standard entsprechenden Badegelegenheit (Baderaum oder Badenische) besteht und über eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage oder eine Etagenheizung oder eine gleichwertige stationäre Heizung und über eine Warmwasseraufbereitung verfügt;

B, wenn sie in brauchbarem Zustand ist, zumindest aus Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, Klosett und einer dem zeitgemäßen Standard entsprechenden Badegelegenheit (Baderaum oder Badenische) besteht;

C, wenn sie in brauchbarem Zustand ist und zumindest über eine Wasserentnahmestelle und ein Klosett im Inneren verfügt;

D, wenn sie entweder über keine Wasserentnahmestelle oder über kein Klosett im Inneren verfügt oder wenn bei ihr eine dieser beiden Einrichtungen nicht brauchbar ist und auch nicht innerhalb angemessener Frist nach Anzeige durch den Mieter vom Vermieter brauchbar gemacht wird."

Die Kategorie richtet sich dabei nach dem Ausstattungszustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags. Beim Fehlen eines Ausstattungsmerkmals kann eine Wohnung in eine höhere Kategorie eingeordnet werden, sofern das fehlende Merkmal (Ausnahme: Badegelegenheit) durch ein oder mehrere Ausstattungsmerkmale einer höheren Ausstattungskategorie aufgewogen wird."

ob eure belüftung zeitgemäßem standard entspricht wird die frage sein, allerschlimmstens rutscht die wohnung auf kat b, c wird sich sicher nicht ausgehen...


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