Rechtsfrage
Geizhals » Forum » Foto & Video » Rechtsfrage (9 Beiträge, 205 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
..
Re(2): Rechtsfrage
26.02.2008, 18:40:37
Nein. Das foto-relevante Recht (UrhG, etc.) unterscheidet sich gerade in den genannten Aspekten ganz wesentlich von der österreichischen Rechtslage! In Deutschland sehen Sie [Öffentlichkeit, Gesetzgeber, Gerichte] punkto fotografieren mittlerwiele alles extrem verkrampft. Nur der Staat darf seine Bürger überwachen wo & wie er will, aber diese dürfen nichts fotografieren, und schon gar nichts, was staatliche Organe bei fragwürdigen Handlungen zeigt [Stichwort Cheibani Wague etc.]. Deshalb sieht das Foto-Recht in .de beschi**en aus.

In Ö ist es derzeit noch deutlich besser. In der *Öffentlichkeit* (= auf öffentlichem Grund, keine Zutrittsbeschränkung/Abschrankung etc.) darf man alles fotografieren was man auch so sehen kann/könnte (Achtung: nicht veröffentlichen!, nur aufnehmen!). Auf eine Leiter steigen und damit in ein fenster eines privathauses fotografieren ist aber nicht mehr drin. Detto gibt es Fotografierverbote für militärische Anlagen/Objekte.

Dagegen kann man auch einzelne Personen *in der Öffentlichkeit* (!) in Großaufnahme mit dem 400er Tele beim Nasebohren aufnehmen. Inklusive staatliche Organe vom Bundespräsidenten abwärts bis zum letzten Revierinspektor. Wenn der/die Abgelichtete das nicht will, kann er rechtlich einwandfrei den Fotografen nur *bitten/ersuchen/auffordern* es zu unterlassen und/oder sich umdrehen/verstecken etc. In der Praxis kann er Dir natürlich auch eine reinhauen oder noch drastischere Maßnahmen ergreifen - aber dann macht er sich strafbar (nur nutzt Dir das dann vielleicht nicht mehr viel ...).

Wenn man jemanden beharrlich verfolgt und gegen dessen Willen fotografiert ist es eine Belästigung, gegen die der Belästigte mehrere Möglichkeiten hat, sich zu wehren (inklusive das neue Anti-Stalking-Gesetz). Ich gehe aber einmal davon aus, dass "beharrliches Belästigen" hier nicht zur Diskussion steht.  

Das Veröffentlichen von Personen-Fotos ist dagegen sehr viel restriktiver. Das geht nur mit Zustimmung des abgebildeten, ausser der/die im Bild sichtabre/n person/en sind "nur Beiwerk", also ganz untergeordet im Bild zu sehen. Also wenn 99% der Buildfläche vom Parlament eingenommen wird und unten an der Rampe sieht man viele Leute, darunter auch den huber Karli mit seiner Freundin, der Strich-Mitzi und die Frau vom Huber Karli kommt durch das foto drauf - dann ist das zumindest für den fotografen kein rechtliches Problem. Ausserdem darf man Fotos auf denen Personen (auch in Großaufnahme),die im Rahmen einer öffentlichen Demonstration, Strassenfest oder sonstiger Großauflauf/Event gemacht wurdn ohne Zustimmung veröffentlichen. [Achtung: für eine abgegrenzte Zone mit Zutrittsbeschränkung wie z.B. eine Fanmeile bei der EM gilt das nicht!]  

In der praxis habe ich noch von keinem Fall gehört, bei dem in Österreich bis dato ein Fotograf wegen der Veröffentlichung von Personenfotos *im nicht-kommerziellen Kontext* gerichtlich verurteilt wurde.
Wenn Du also auf der Strasse gehst und den Huber Karli (ohne Strich Mizzi) ablichtest und das Bild im privaten Kontext veröffentlichst - kein problem.

Wenn Du die Rechte am Bild an jemand verkaufst (die kronenzeitung, eine online-stockfoto-site, etc.) und es dann veröffentlicht wird - bist Du dran, wenn Du keine Einverständniserklärung vorlegen kannst.

Für Fotos im nicht-öffentlichen Raum gilt prinzipiell das Hausrecht. Wenn im Museum, in der Kirche oder sonstwo "fotografieren verboten" steht oder man vom Geschäftspersonal aufgefordert wird, das Fotografieren zu unterlassen, dann gilt das rechtlich auch. Ob/wie das Zuwiderhandeln geahndet wird, ist eine andere Sache. Wenn man "erwischt" wird, muß man aber die Fotos *nicht löschen*!, sondern kann nur des Hauses verwiesen werden (rein rechtlich) - aber das allenfalls vor Ort mit dem Security-Personal "abzuklären" kann sich eher "schwierig" gestalten. 8-O Veröffentlichen solcher Fotos ist - eh klar - rechtlich keinesfalls gedeckt und führt mit guter Wahrscheinlichkeit zu einem gerichtlichen Nachspiel.

Aus der öffentlichen Raum dagegen darf man Geschäftsportale, Brücken, Museen, Bahnhöfe, Flughäfen in Österreich (in vielen anderen Ländern aber keinesfalls!!) ohne jede Einschränkung fotografieren (Ausnahme eben militärische Anlagen/Objekte) und auch publizieren. Auch das Gejeiere, dass man bei der nicht-kommerziellen Veröffentlichung von Bilder, auf denen   irgendwelche Marken/zeichen zus ehen sind, rechtliche Probleme befürchten müsse, stimmt in Österreich - zumindest derzeit noch - nicht.

Hoffe, das hat etwas geholfen. Präzisere & verbindliche Auskünfte bitte beim rechtsanwalt Deines vertrauens einholöen - aber nur, wenn er auf Urheberrecht/Medienrecht spezialisiert ist. Die Wald- & Wiesenanwälte haben normalerweise keinen Tau davon.  :-)

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung