Radfahrer am Zebrastreifen
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Radfahrer am Zebrastreifen (114 Beiträge, 1280 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Radfahrer am Zebrastreifen
27.02.2008, 08:46:25
prinzipiell hat ein radfahrer nichts am fußgängerschutzweg verlohren. da gibts extra fahrrad-übergänge (auch für skater siehe unten).

einem 12jährigen sollte man aber nicht unbedingt vertrauen, dass der das verkehrsgeschehen 100%ig im griff hat.
das hab ich ergoogelt, weil ich gerade zeit hab.

20. Straßenverkehrsordnungs-Novelle

Seit dem 21. Juli 1998 gelten für Inline-Skater neue Gesetze und Richtlinien, welche im folgenden angeführt sind. Das Gesetz kennt in diesem Zusammenhang übrigens nur den deutschen Ausdruck Rollschuh und keine englischen Begriffe wie Inline-Skate, bzw. Markennamen.

Nachlesen kann man den genauen Wortlaut auch im
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 1998 - Ausgegeben am 21. Juli 1998 - Teil I
bezüglich des
92. Bundesgesetz : 20. Straßenverkehrsordnungs-Novelle
(NR: GP XX AB 1225 S. 128. BR: AB 5709 S. 642.),
mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle)
Dieses Bundesgesetzblatt ist erhältlich bei der Österreichischen Staatsdruckerei
StVO - §9 Verhalten bei Bodenmarkierungen
Dieser Paragraph räumt den Rollschuhfahrern zusätzliche Rechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ein.
Änderungen durch die 20. Novelle

Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, dazu hat er, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. In gleicher Weise hat sich der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeuges ist, vor einer Radfahrerüberfahrt zu verhalten, um einem Radfahrer oder Rollschuhfahrer, der sich auf einer solchen Radfahrerüberfahrt befindet oder diese erkennbar benützen will, das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.



Free BANANAS and dsl for all! Ugh ugh, eeeek!
Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
......
Re(6): Radfahrer am Zebrastreifen
05.03.2008, 08:58:29
Gut das es Menschen wie dich gibt, die nie im Leben einen Fehler begehen.


Oder sollte ich sagen, schade dass es Menschen wie dich gibt, die nie im Leben zugeben würden, dass sie auch nicht fehlerfrei sind? (Unterstellung, schon klar. Etwas überspitzt dargestellt)

Wenn du dir kurz Zeit genommen hättest um den Thread zu lesen, hättest du bemerkt, dass ich weiter oben bereits (mehrfach) zugegeben habe, dass mein Verhalten in der Situation nicht korrekt war. Weiters habe ich schon des öfteren geschrieben, dass ich nicht an einer Bewertung meines Verhaltens interessiert bin, sondern Interesse an einer auf gesetzlichen (nicht moralischen) Grundlagen basierenden Diskussion habe.

Du gehst davon aus, ich bin ein Mensch mit schlechter Moral, weil ich einmal nicht bei einem Zebrastreifen stehen geblieben bin. Glaubst du wirklich, ich würde die Frage in einem Forum posten, wenn dies mein alltägliches Verhalten wäre? Glaubst du wirklich, ich würde mir Gedanken drüber machen ob mein Verhalten in der Situation korrekt war, wenn ich so ein Mensch wäre?

Tut mir leid, aber deine Antworten zeugen von sehr schlechter Bewertungsfähigkeit.

5. kinder mit dem rad drüber lassen wenn sie schon am rand warten

korrekt!

6. nie danielcart im straßenverkehr begegnen, denn bei dir mach ich sicherlich eine ausnahme betreffend der stvo

Auch mit Smiley einfach nur lächerlich. Würdest diese Aussage ernst meinen (wovon ich natürlich nicht ausgehe) hättest ziemlich schlimme psychische Probleme und ich müsste dich ab sofort als Batman, Superman, Catwoman oder einen anderen selbsternannten Rächer bezeichnen.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
........
Re(8): Radfahrer am Zebrastreifen
06.03.2008, 07:34:26

oh mann, ich hoff nur dich mal auf einen zebrastreifen zu treffen, und nur darauf zu warten dass du drüber willst...

das hab ich nie behauptet, und würdest mich kennen, würdest du das auch nicht behaupten

das sagt schon sehr deutlich aus, dass dir so etwas natürlich nie passieren würde, findest nicht? ziemlich überheblich wie ich finde...

Is ja allgemein die Art hier im Forum. Größtenteils von "Kindern" besucht.

Man schreibt einen Bericht wie man sich in einer Situation verhalten hat und stellt Fragen dazu, und der größte Teil der User hat nix besseres zu tun als herablassende Kommentare zu schreiben und einen auf Gutmensch zu machen ala "Wie kannst du nur?" oder "Was bist du für ein Mensch?" usw. Mit keinem Wort habe ich geschrieben dass ich generell kleine Kinder nicht über den Zebrastreifen lasse oder derartiges. Nur weil ich 1x bei einem Kind/Fußgänger nicht angehalten habe und das hier gepostet habe, spielen sich hier jede Menge Klugschei.... auf. Dabei wirst wohl kaum einen finden, der nicht schon mal bei einem Zebrastreifen (oder wartendem Kind am Fahrbahnrand) vorbeigefahren ist.

Aber im Forum andere zamschei.... ist ja mittlerweile groß in Mode. Wenn man sich in der realen Welt nicht durchsetzen kann, sucht man halt seinen Ausgleich vorm PC (das ist jetzt nicht auf dich bezogen, sondern allgemein).


und was hab ich gesagt?
hab dir was zum vertrauensgrundsatz gesagt was du anscheinend nicht wahrhaben wolltest, aber na gut, jeder wie er meint

Darauf war meine Aussage mit den gesetzlichen Grundlagen auch nicht bezogen, sondern auf deine Aussage welche ich ganz oben kommentiert habe (sollte eigentlich klar sein, aber man pickt sich ja immer das raus wo man gut dasteht, nicht?)

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Radfahrer am Zebrastreifen
09.03.2008, 10:39:56
Da ich sowohl Auto-, Motorrad- als auch Radfahrer bin kann ich dir glaube ich hier etwas weiterhelfen:
Prinzipiell MUSS ein KfZ vor einem Zebrastreifen anhalten wenn ein Fußgänger (dazu zählen dann eben auch Radfahrer, die ihr Bike schieben) den Zebrastreifen überqueren möchte. Genauso ist es rechtens, wenn sich ein einspuriges Fahrzeug (wurscht ob motorisiert oder nicht) im Kolonnenverkehr vorbeischlängelt. Wenn die Kolonne schließlich wieder anfährt, so hat sich der einspurige wieder einzusortieren und der Mehrspurige dieses zu ermöglichen. Dies bloß ergänzend erwähnt, da du mir etwas anti-einspurig geschnitzt zu sein scheinst... ;-)

Erster Google-Treffer ergab: http://www.bikerwelt.at/rudi/vertrauensgrundsatz.htm
Sprich: Der 10-12 jährige Junge war NICHT vertrauenswürdig, ergo hättest du auch anzuhalten gehabt. Mich selber hats mal volles Rohr auf den Asphalt gelegt, weil ein 13-jähriger die Straße (ohne Zebrastreifen) überquert hat ohne vorher zu checken ob sich etwas in seine Richtung bewegt. Trotz Knochenbrüchen und tieferen Wunden wurde die Anzeige niedergelegt, da ein 13-jähriger eben nicht vertrauenswürdig ist.
-----
The day Microsoft makes something that doesn't suck is probably the day that they start making vacuum cleaners.
-----
AMD Athlon 64 X2 3800+ | Corsair TWINX2048-3200C2 (2-3-3-6-1T) | ASUS A8N-SLI Premium | PowerColor X1950 Pro Extreme | ViewSonic VP171b | 750 GB SATA gesamt | Creative Labs Audigy 2 ZS | Logitech Z-5300 | Tagan TG430-U15 | Logitech G7 | Everglide Titan MonsterMat

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung