Re(3): [D] Komplett-PC
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[D] Komplett-PC
Kleinanzeigen-Bot
05.03.2008, 13:36:08
Hier kann man die Kleinanzeige "[Biete:] Komplett-PC" kommentieren.

  • Kommentare zu Inseraten sollten sachlich korrekt, fundiert, argumentativ belegt und für jeden direkt nachvollziehbar andere Leser beispielsweise auf unseriöse oder überteuerte Inserate hinweisen. Nur "Zu teuer", "ich glaube...", "%-)", "kostet neu weniger", "wird gebraucht um x gehandelt", oder "ist höchstens xxx wert", aber auch "Guter Preis!", etc... ohne plausible Begründung reicht also nicht.

  • Kommentare, es möge doch ein Preis angegeben werden, hier ist keine Versteigerungsplattform, man solle sich zu anderen Verkaufsplattformen begeben, oder ähnliches, sowie Verweise auf Versteigerungsseiten, andere Inserats- oder Gebrauchthandels-Plattformen oder andere Preisvergleichsseiten sind nicht gestattet.

  • Geschäfte dürfen ausschließlich über die im Inserat angegebenen Kontaktinformationen - und nicht etwa hier über die Kommentare - angebahnt werden.

  • Kommentare, die inhaltlich nicht mit dem Inserat direkt zusammenhängen (=>Forum), oder in denen offensichtlich wahllos oder unbegründet Inserenten bzw. Inserate verunglimpft oder abgewertet werden, sowie jede Art von Beleidigungen, Ironie, Sarkasmus, Rechtschreib- oder Sprachbemängelungen, nichtbeweisbare oder unnachvollziehbare Behauptungen, etc..., sind nicht erlaubt.


Auf Inserate oder Inserats-Kommentare, die den Nutzungsbedingungen widersprechen, kann man das Kleinanzeigen-Team mit der Funktion "Inserat melden" (in der Detailansicht des Inserates) aufmerksam machen. Bitte nicht mit dem "Melden"-Button des Kommentares, und bitte keinen entsprechenden Kommentar eintragen.

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.  Re: [D] Komplett-PC  (max76 am 05.03.2008, 14:50:02)
..  Re(2): [D] Komplett-PC  (chrisk2305 am 05.03.2008, 15:54:01)
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Re(3): [D] Komplett-PC
05.03.2008, 16:35:06
ausserdem ist es IMHO durchaus legal, eine Installation am System zu belassen, wenn der neue Eigentümer eine entsprechend legal erworbene Lizenz dafür besitzt, und seinerseits kein weiteres Mal woanders installiert hat.

Es ist daher die Legalität der von ihm verwendeten Software in der Verantwortung des neuen Besitzers, sofern der Verkäufer darauf hinweist, dass die am verkauften PC installierte Software ohne Lizenz verkauft wird und daher ansonsten zu löschen ist.

Die Verantwortung zur legalen Softwarenutzung geht daher mit dem Eigentumsübergang gleichfalls über:
Wenn eine Lizenz mitverkauft wird, geht auch das Nutzungsrecht über; wenn keine Lizenz mitverkauft wird, eben nicht.
Dies macht allerdings erforderlich, dass beim Verkauf des PC klargestellt wird, ob eine Lizenz mit verkauft wird oder nicht.
zB so: WIN XP professional zur Vorführung bei Abholung installiert, keine Lizenz im Preis inbegriffen

Der Käufer macht sich dann schuldig, wenn er keine Unterlagen, Key, Originale InstallationsCD erhalten hat und die Installation dennoch ohne eigene Lizenz weiterverwendet. OEM-Versionen zB sind schon zumindest ein Grenzfall, wenn sie nicht auf einem Gerät des Herstellers installiert werden, von dem das original dazu gehörende Gerät stammt. Daher wird auch meist versucht, das zB im Weg einer BIOS-Abfrage zu verifizieren.




05.03.2008, 16:39 Uhr - Editiert von sapguru, alte Version: hier
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..  Re(2): [D] Komplett-PC  (tuko am 05.03.2008, 16:55:52)
 

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