Re(4): [D] eeePC weiss, 1GB ram
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[D] eeePC weiss, 1GB ram
Kleinanzeigen-Bot
07.03.2008, 10:51:51
Hier kann man die Kleinanzeige "[Biete:] eeePC weiss, 1GB ram" kommentieren.

  • Kommentare zu Inseraten sollten sachlich korrekt, fundiert, argumentativ belegt und für jeden direkt nachvollziehbar andere Leser beispielsweise auf unseriöse oder überteuerte Inserate hinweisen. Nur "Zu teuer", "ich glaube...", "%-)", "kostet neu weniger", "wird gebraucht um x gehandelt", oder "ist höchstens xxx wert", aber auch "Guter Preis!", etc... ohne plausible Begründung reicht also nicht.

  • Kommentare, es möge doch ein Preis angegeben werden, hier ist keine Versteigerungsplattform, man solle sich zu anderen Verkaufsplattformen begeben, oder ähnliches, sowie Verweise auf Versteigerungsseiten, andere Inserats- oder Gebrauchthandels-Plattformen oder andere Preisvergleichsseiten sind nicht gestattet.

  • Geschäfte dürfen ausschließlich über die im Inserat angegebenen Kontaktinformationen - und nicht etwa hier über die Kommentare - angebahnt werden.

  • Kommentare, die inhaltlich nicht mit dem Inserat direkt zusammenhängen (=>Forum), oder in denen offensichtlich wahllos oder unbegründet Inserenten bzw. Inserate verunglimpft oder abgewertet werden, sowie jede Art von Beleidigungen, Ironie, Sarkasmus, Rechtschreib- oder Sprachbemängelungen, nichtbeweisbare oder unnachvollziehbare Behauptungen, etc..., sind nicht erlaubt.


Auf Inserate oder Inserats-Kommentare, die den Nutzungsbedingungen widersprechen, kann man das Kleinanzeigen-Team mit der Funktion "Inserat melden" (in der Detailansicht des Inserates) aufmerksam machen. Bitte nicht mit dem "Melden"-Button des Kommentares, und bitte keinen entsprechenden Kommentar eintragen.

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.  Re: [D] eeePC weiss, 1GB ram  (max76 am 07.03.2008, 11:55:56)
..  Re(2): [D] eeePC weiss, 1GB ram  (sapguru am 07.03.2008, 12:39:31)
...  Re(3): [D] eeePC weiss, 1GB ram  (max76 am 07.03.2008, 20:23:24)
....
Re(4): [D] eeePC weiss, 1GB ram
08.03.2008, 08:33:21
Wenn der Verkäufer im Besitz einer legalen Lizenz ist, kann er die immer wieder auf einem anderen Gerät nutzen (ausgenommen OEM-Lizenzen), wenn sie immer nur 1x installiert ist und vor Installation auf einem anderen Gerät am vorherigen gelöscht wird. Wenn er sie weiterverkauft, kann er das logischerweise nicht.
Zu deinen Zweifeln: Generell gilt im mitteleuropäischen Recht grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Und auf deine blauäugige Frage wirst wohl keine Selbstanzeige erwarten, oder ?
Aber wie ich schon gesehen habe beschäftigt dich dieses Thema immer wieder. Kleiner Diener von Mr. Microsoft ?;-)

Zu deinem Vergleich mit der KFZ-Situation: Ist insofern nicht vergleichbar, da der Besitz und die Nutzung des Autos nicht an eine Nummerntafel gebunden sind, sondern lediglich der Betrieb im öffentlichen Raum. Bei dir im Garten kannst auch ohne Nummerntafel rumkurven.

Auf die Keyfrage habe ich auch hingewiesen, nochmals: Der Käufer macht sich in jedem Fall dann schuldig, wenn er keine Unterlagen und /oder Key und/oder Originale InstallationsCD erhalten hat und die Installation dennoch ohne eigene Lizenz weiterverwendet. Erst damit erfolgt der Eigentumsübergang im lizenzrechtlichen Sinn. Ausnahmen müssen in der EULA definiert sein (zB bei trialware oder freeware)- die du bei Installation bekanntlich zustimmend zur Kenntnis nehmen musst, sonst bricht eben deshalb die Installation ab.



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