ebay: vorzeitiger verkauf ausserhalb der auktion
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Re: ebay: vorzeitiger verkauf ausserhalb der auktion
15.04.2008, 19:03:11

Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote (vgl. § 10 Abs. 1 der eBay-AGB). Aus diesem Grund dürfen Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, nur dann Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 11 der eBay-AGB).

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

    *

      Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
    *

      Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
    *

      Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

Wenn Sie Ihr Angebot vorzeitig beenden, wird Ihr Konto dennoch mit den entsprechenden Gebühren (wie z.B. der Angebotsgebühr) belastet. Überlegen Sie, ob es nicht ausreicht, Ihr Angebot zu ändern oder zu verbessern.

Fristen

Wenn nur noch 12 oder weniger Stunden bis zum Angebotsende verbleiben und Gebote auf den Artikel vorliegen, ist es Verkäufern nicht erlaubt:

    *

      das Angebot vorzeitig zu beenden. Verkäufer können zwar einzelne Gebote streichen, nicht aber das Angebot insgesamt beenden.
    *

      die Angebotsbeschreibung zu verändern.

Hinweis: Das Streichen von Geboten und das Ändern eines Angebots in den letzten 12 Stunden kann sich negativ auf das Kaufverhalten auswirken.


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