Anonymverfügung wegen Rotlicht Nichtbeachtung
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Re(2): Anonymverfügung wegen Rotlicht Nichtbeachtung
26.06.2008, 06:11:13
Leider muss ich dir widersprechen. Dass der Fahrer kein ABS hat, ist GRUNDSÄTZLICH irrelevant, das stimmt, und dass das Nichtausstattung mit ABS keine Ausrede ist, stimmt auch. ABER, dass es stark geregnet hat und dass man sich in einer Situation befinden kann, wo man unmöglich bremsen kann, ist sehr wohl ein Grund fürs Fahren in eine Rotampel. Viele denken dass es gleich nach Gott kommt die Rotampel. Stimmt einigermaßen, nicht aber absolut und nicht immer.
Daraus, bei einer Strafe von 70 Euro, ist aber für den Fahrer nichts gewonnen, weil diese Unstände müssen im Lauf eines Verfahrens nachgewiesen werden. Ein Sachverständiger muss die Entfernung von Hindernissen ausmessen, der Bremsweg für den Fall dass es gebremst worden wäre, muss fiktiv ausgewertet werden und die meteorologischen Daten müssen beigezogen werden.
Zum Schluss wird man darauf kommen, dass der Fahrer Recht hatte, aber eben nur zu 50% (etwa weil die Entfernung zum Vordermann zu kurz war, oder weil die Geschwindigkeit nicht ganz angepasst war) und er muss die Strafe mindestens zur Hälfte bezahlen, was schön ist, weil 35 Euro klingt schon angenehm. Was er aber auch bezahlen muss sind die Verfahrenskosten. Auch das wird pauschaliert, statt 2.000 Euro bezahlt er nur 1.000.
Deswegen, bei 70 Euro in so einer Situation, sollen die Kastanien lieber am Feuer bleiben
:-)
GREIFVÖGEL
26.06.2008, 06:12 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
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Re: Anonymverfügung wegen Rotlicht Nichtbeachtung
26.06.2008, 10:59:38
Siehe unter Forum/ Tipps& Tricks / Verkehrsstrafen in Wien

http://forum.geizhals.at/t572218.html

Übrigens:
Klar ist, dass Verwaltungsstrafbehörden prinzipiell im Zweifel und auch ohne Zweifel immer strafen, egal ob ein Delikt vorliegt oder nicht.

Wenn Du die Anonymverfügung nicht bezahlst, bekommst Du eine Strafverfügung mit 105 Euro. Dagegen kannst Einspruch einlegen, am besten ohne Begründung. Einfach die Strafverfügung kopieren und auf der Rückseite Einspruch und Unterschrift draufschreiben und rechtzeitig zurücksenden.

Dann erhältst Du eine Aufforderung zur Rechtfertigung. Diese kannst Du unbeantwortet lassen.

Falls Du aber als Zulassungsbesitzer eine Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe bekommst, musst Du diese beantworten, sonst wirst Du zusätzlich auch noch wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft gem § 103 Abs 2 KFG bestraft.

Am Berufungsverfahren brauchst Du Dich auch nicht zu beteiligen und nur zu hoffen, dass die Ersatzfreiheitsstrafe ebenfalls mit 105 Stunden verhängt wird.

Dann oder vorher suchst Du Dir einen Anwalt, der den Bescheid beim Verfassungsgerichtshof bekämpft und Dir den FAll um die Strafe günstiger erledigt, was er vom VfGH refundiert erhält.  Dann verdient er immer noch über 2000,-- Euro und Du kannst davon deine Strafe bezahlen, wenn die Berufungsbehörde einen Ersatzbescheid (nach dem aufgehobenen ) erläßt.

Dazu brauchst aber den Nerv, einen guten Draht zu einem Rechtsanwalt und die finanzielle Unabhängigkeit, oder die völlige Mittellosigkeit, sodass die problemlos Verfahrenshilfe beantragen kannst.

Siehe auch
http://www.vfgh.gv.at/

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Re(2): Anonymverfügung wegen Rotlicht Nichtbeachtung
27.06.2008, 16:39:44
In anderen Ländern darfst du bei gelb noch über die Kreuzung, wenn ein
sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist. In Österreich wird aber regelmäßig
argumentiert, dass du schon beim grün blinken wissen musstest, dass der
Wechsel auf gelb bevorsteht und dich der Kreuzung nur noch sozusagen auf
Gefahrensicht hättest bremsbereit nähern dürfen.Entsprechend dieser
Argumentation beginne ich regelmäßig schon bei grün blinken zu bremsen und
komme dann locker bis zum Wechsel auf gelb vor der Kreuzung zum stehen. Leicht
verkehrsbehindernd aber gesetzeskonform. Wenn das jemandem nicht passt, kann
er gerne eine Initiative zum Abschaffen des grün blinkens anleiern. Meine
Unterstützung hätte er jedenfalls.Tom


Kann ich bestätigen. Kam gerade um die Kurve und die Ampel blinkte bereits. Ich fuhr also weiter und als ich gerade darüber fuhr, sprang sie auf gelb.

Zwei Minuten später verfolgte mich ein Blaulicht-Skoda und hielt mich an. Zwei Uniformierte stiegen aus und erklärten mir, ich sei soeben BEI ROT über die Ampel gefahren.

Ich habe das sofort zurück gewiesen und den Fall aus meiner Sicht geschildert. Bei mir hat es auch gerade heftig geregnet und ich kann nunmal nicht voll in die Eisen steigen, wenn grad die Ampel auf Gelb umstellt und ich scho über der Haltelinie bin... ich wäre da so oder so mitten in die Kreuzung geraten. Umgekehrt: wenn ich in Wien bei jeder grün blinkenden Ampel gleich eine Vollbremsung mache, dann halte ich mich zwar schön ans Gesetz, habe aber spätestens nach dem 2. mal Abbremsen einen in meinem Heck, der bereits den Wagen "aufzog" um noch schnell bei Gelb drüber zu kommen...

Aber zurück zum eigentlichen Vorfall. Nach einigen Wortgefechten mit den Polizisten meinte der eine lapdiar: "Uninteressssssaaaant ob grün blinkend oder gelb... GELB heisst HALT und ist somit das selbe wie ROT.... und sie sind noch in die Kreuzung eingefahren, obwohl sie bereits sahen, dass es grün blinkte" (heisst somit: wer bei grün blinkend einfährt und die Ampel springt auf Gelb, muss damit rechnen, dass es offiziell heisst man sei bei Rot in die Kreuzung eingefahren - so sehen die das zumindest bei den Uniformierten)

Der nette Polizist klärte mich dann noch auf, dass wir es bei einer 35€ Strafe belassen können und sagen "es war nichts" - oder aber ich erhebe Einspruch, meine Daten werden aufgenommen und dann wird mir der Führerschein abgenommen, weil ich bei ROT in die Kreuzung eingefahren bin.

Ich bedankte mich freundlich bei dem Herrn, zahlte meine 35€ und er gab mir ein kleines Zettelchen mit - Anonymverfügung tralalala, 35€ wegen einfahren in die Kreuzung  bei Rot...

Natürlich hätte ich auch den richterlichen Weg bestreiten können... aber Zeugen hatte ich keine, die waren zu zweit und für 35€ kann ich mir nicht einmal einen Rechtsanwalts für eine halbe Stunde erkaufen...

also lange Rede kurzer Sinn... zahl die 70€ und aus... ist zwar viel, aber alles andere ist wirklich unmenschlich.

Ich habe mich mittlerweile damit abgefunden, dass ab und zu solche "Geldbeschaffungsmethoden" statt finden. Man braucht ja nur schauen was die in regelmäßigen Abständen so treiben: am besten gefallen mir immer noch die Aktionen im Frühverkehr, wo mitten im Stau gemütlich ein Polizist steht und alle Fahrzeuge aufschreibt, die zB den Fußgängerübergang "streifen" (="Behinderung" von Fußgängern), aufgrund des massiven Staus zwar gleich als es grün wurde in die Kreuzung einfuhren, dann aber doch kurz vorm Kreuzungsende hängen blieben (=Kreuzung nicht verlassen, behindern Querverkehr), Aufschreiben wegen Hupens, Aufschreiben wegen einfahren in eine nicht freie Kreuzung, usw...

Kostet jedes mal eine kleine Spende von circa 20 EUR...

dem is das auch wurscht was grad an der Kreuzung passiert - statt dass er das Chaos auf der Kreuzung beseitigt schaut er noch zu, wie die sich fast über den Haufen fahren - die Nummern hat er ja eh bereits... ^^

also...
mit dem muss man einfach leben als Autofahrer....

27.06.2008, 16:43 Uhr - Editiert von MiTi, alte Version: hier
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