Sicheres Türschloß
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Re(5): Sicheres Türschloß
20.08.2008, 10:23:53
Voraussetzungen
Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung können im Rahmen der Wohnungsverbesserung folgende Personen eine Förderung erhalten:

Wohnungsmieter/innen
Wohnungseigentümer/innen
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:

Nutzfläche der Wohnung: 22 m2 bis maximal 150 m2
Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet
Der/die Förderungswerber/in muss den Hauptwohnsitz in der Wohnung führen
Der Einbau solcher Türen in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern, sowie der bloße Austausch von Schlössern und ähnlichem, wird von der Förderung nicht erfasst.
Unterlagen
Rechnung die ein Rechnungsdatum (ein Fertigstellungsdatum) bis längstens sechs Monate vor Antragstellung in der MA 50 aufweist
Ein entsprechendes Zertifikat hinsichtlich der Einhaltung der ÖNORM B 5338
Bei Mietwohnungen - die Zustimmung der Hauseigentümer/innen bzw. der Hausverwaltung zum Türeinbau

Quelle: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/eingangstueren.html

Seich, Cheesinger
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                               Wissen macht auch nix...... http://www.chornetto.at
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