Re(3): ungebremster Anhänger
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » ungebremster Anhänger (6 Beiträge, 154 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
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.  Re: ungebremster Anhänger  (Spedi am 21.08.2008, 17:31:20)
.  Re: ungebremster Anhänger  (AVS am 21.08.2008, 17:42:49)
.  Re: ungebremster Anhänger  (Newbie007 am 21.08.2008, 17:48:41)
..  Re(2): ungebremster Anhänger  (Edd am 21.08.2008, 20:09:48)
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Re(3): ungebremster Anhänger
21.08.2008, 20:18:08
weil sich das unterscheiden kann ;-)

Grundsätzlich dürfen nur solche Anhänger gezogen werden, bei denen die Gewichtslimits (insbesondere auch die Stützlast; siehe auch Daten im Zulassungsschein) nicht überschritten werden.

    * Leichte (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht), ungebremste Anhänger:
      wenn das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichtes (Eigengewicht und Zuladung) das um das 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeug nicht übersteigt
      Gesetzestext: § 104 Abs. 2 lit. c KFG
      Beispiel:
      Eigengewicht Zugfahrzeug (z.B. 965 kg) + 75 kg = 1.040 kg
      1.040 kg : 2 = 520 kg (= das höchste tatsächliche Gewicht des Anhängers)
      520 kg – Eigengewicht des Anhängers = erlaubte Nutzlast (Zuladung)
    * Auflaufgebremste schwere Anhänger:
      wenn das Gesamtgewicht (Eigengewicht und Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt; bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 (PKW und Kombi) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend
      d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!

      Quelle: §61 Abs. 1 KDV

Du könntes ein Auto haben mit 1000kg Eigengewicht, das lt. Typenschein 800kg ziehen "kann". Du darfst aber per Gesetz nur 500 ungebremst ziehen.

Andererseits könntest du einen "Panzer" Fahren mit 3T Eigengewicht, der 1t ziehen kann, du darfst aber per Gesetz nur 750 ungebremst ziehen. Oder 1t gebremst (gesetzl wärs wieder mehr)

mfg
AVS
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