Gewährleistung DiTech --> Gesetzliche Regelung
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Gewährleistung DiTech --> Gesetzliche Regelung
17.09.2008, 14:49:20
Hi Leute,

ich habe heute einen HP Color Laserjet CP1215 bei DiTech in Klgft gekauft. Ich habe das Gerät ausgepackt und auch laut Bedinungsanleitung angeschlossen. Allerdings machte das Gerät beim Einschalten komische (so wie schlieren) Geräusche.

Ich hab das Gerät aufgemacht (zuerst dachte ich, ich habe vom Verpackungsmaterial etwas zum Entfernen vergessen). Allerdings war nichts zu finden.

Dann erkannte ich, dass der gelbe Toner bzw. das Pulver "ausgelaufen" ist. Ich gab den Toner heraus und dieser war komplett defekt (Pulver rieselte heraus). Ich habe ohne diesen gelben Toner dann den Drucker zugemacht und siehe da, das Geräusch war weg (er druckt aber natürlich ohne diesen gelben Toner nicht).

Für mich war klar: ich habe ein defektes Gerät gekauft. Laut Gewährleistung (wie es auch auf der DiTech HP steht) ist das folgendermaßen:

"Tritt ein Defekt in den ersten 6 Monaten nach Übergabe auf, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt bei Übergabe fehlerfrei war.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Fehler, welche in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftreten, bereits bei Übergabe vorhanden waren. Das defekte Produkt ist in angemessener Zeit nachzubessern oder gegen ein fehlerfreies auszutauschen"


Ich rief DiTechn Klgft an und die verbunden mich weiter mit einer Servicezentrale. Dort sagte man ihn mir, ich können das Gerät zurückbringen die schicken es für mich ein und in 4-6 Wochen hab ich das Gerät wieder. 4-6 Wochen sind für mich keine angemessene Zeit. Das ist ehrlich gesagt Schwachsinn.

Ich natürlich sehr wütend ihm gesagt, "so laft's nit" und ich will ein Ersatzgerät bzw. ein neues haben. Er meinte es wäre keins lagernd (zumindest in Klgft) und ich sagte drauf, dass er ja wohl eins nach Klgft schicken könnte.

Da er mir immer nur das gleiche gesagt hat (mit Einschicken und so), hab ich ihn gesagt, er soll mich einmal zu einem verbinden, der auch etwas zu sagen hat und er hat gesagt, dass sein Abteilungsleiter mich zurück rufen wird. Ich hoffe, das passiert auch.


Was mich aber am meisten interessiert. Wie sieht es da rechtlich aus?
Kann ich auf ein neues Gerät (das "alte" Gerät wurde ja defekt geliefert und ist erst heute gekauft worden) bestehen?
Kann ich auf ein Ersatzgerät bestehen?
Können die einfach sagen, wir schicken es ein (4-6 Wochen Wartezeit) und das ist die Gewährleistung?
Kann ich evtl. das Gerät zurückgeben und mein Geld fordern?

Mir ist da eigentlich wichtig, wie es hier gesetzlich aussieht. Ich weiß, ist wahrscheinlich schwer zu sagen, aber vielleicht kann mir einer helfen :)

Bin für jeden Tipp und Hinweis sehr dankbar!!

Mfg und vielen Dank im Voraus
duckhunter

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Re: Gewährleistung DiTech --> Gesetzliche Regelung
17.09.2008, 15:18:33
Vorerst mal, zum Selbststudium: http://www.wcm.at/downloads/hochachtungslos/Gewahrleistungsrechts-Anderungsgesetz.pdf

Hier die für Deine Fragen wichtigen Passagen:
§ 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.

DU hast also die Wahl, vorerst auf Austausch (oder Reparatur) zu bestehen, solange Verhältnismäßigkeit herrscht. Ein Auto wegen eines kleinen Kratzers zu tauschen, wird daher nichts. Zum Recht auf Wandlung Wandlung (= Vertrag ungültig, Geld in voller Höhe zurück) komme ich später, bei Punkt 4.

Weiters heißt es:
(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte
Zweck zu berücksichtigen sind.

Als "angemessen", vor allem für ein handelsübliches Produkt lassen Richter zwischen zwei und drei Wochen gelten. Ich würde bei Bedarf (kann ich mir bei DITech gar nicht vorstellen) nach zwei Wochen eine Nachfrist von einer Woche setzen. Schriftlich selbstverständlich.

Abschließend (bei diesem Paragraphen):
(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung.
Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.“

Hier hast du alle Gründe für eine Wandlung schön aufgelistet. Das dürfte selbsterklärend sein.

Soweit zu rechtlichen Situation. Durchsetzen musst du deiner Rechte allerdings schon auch.

Grundsätzlich lies mal auch den Rest des Gesetzestextes, das oben verlinkte PDF ist gerade mal 3,5 Seiten lang und in durchaus verständlichem Deutsch geschrieben. Kann nie schaden, zu wissen anstatt sich auf Meinungen verlassen zu müssen. ;)
  
Euer CWsoft
+43 676 587 8890
(persönlich zu finden in Perchtoldsdorf bei i-design)
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Re(4): Gewährleistung DiTech --> Gesetzliche Regelung
17.09.2008, 22:48:19
Hi,

die Toner waren schon im Gerät drin (waren auch original HP Toner). Steht auch auf der Homepage, dass diese im Lieferumfang dabei sind.

Allerdings musste ich bei den Tonern erst so einen Art Schutzstreifen entfernen, schwer zu erklären. Habe ich natürlich auch gemacht (gemäß Bedingungsanleitung).

Weiters steht auch auf der Homepage, dass diese Toner nur für etwa 800 Seiten reichen, im Vergleich zu den "normalen" die ungefähr 1500 gehen.



Nur eins muss ich jetzt wirklich mal positiv über HP berichten (bis auf das defekte Gerät *gg*, aber ich glaub das kann immer passieren).

1. Bedienungsanleitung war toll (stimmt schon Drucker installieren ist nicht schwer, allerdings hatte ich noch nie nen Laser und ich wusste auch nicht genau, wo ich was entfernen musste).
2. Man kommt überall sehr leicht und unkompliziert hinzu (Toner, Papierkasette, etc.)
3. Auch das mit der Grantieabwicklung (sofortiger Umtausch des Geräts) fand ich sehr klasse. Weil das war ja ein Service von HP und nicht von DiTech.

Das Gerät war wiedermal nach langer Zeit mein erstes HP Gerät und ich muss sagen ich bin voll und ganz zufrieden. Überall kann mal etwas kaputt sein (in diesem Fall war es sehr ärgerlich), aber trotzdem war die ganze Abwicklung wirklich ausgezeichnet.
Naja, dass ich so lange hab herumtelefonieren müssen, hat ja weniger mit HP zu tun, als mit der Unkenntnis von den DiTech Mitarbeitern.
Wobei ich auch hier sagen muss, dass der Abteilungsleiter, der mich zurückgerüfen hat, sehr freundlich war und sich auch ausgekannt hat (er gab mir sogar den Tipp, das Pulver vom Toner (der vorher leider ausgelaufen war und mir auf den Boden gekommen ist) mit einem kalten Fetzen aufzuwischen).

Naja jetzt bin ich eigentlich eh sehr zufrieden, bekomm mein Ersatzgerät am Freitag. Wenigstens hab ich dazugelernt, dass man oftmals am Telefon recht lästig sein muss und dass es oftmals besser ist, gleich nach dem Vorgesetzten zu fragen, bevor man sich sinnlos rumärgert. Naja die Leute im Callcenter können ja auch nicht wirklich was dafür, sie dürfen ja da eh nix entscheiden und können auch nur das sagen, was man ihnen gesagt hat.

mfg
duckhunter

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