Problem mit Q10-Bestellung
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Re(3): Problem mit Q10-Bestellung
13.10.2008, 17:30:50
Bitte, auch dies ist möglich:

zuerst mal zum Auffrischen den §5i:

[zitat]§ 5i. (1) Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben, hat der Unternehmer eine Bestellung des Verbrauchers spätestens 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag auszuführen, es sei denn, daß er das Anbot des Verbrauchers nicht annimmt.

(2) Kann der Unternehmer eine Bestellung des Verbrauchers nicht ausführen, weil die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht verfügbar ist, so hat er dies dem Verbraucher unverzüglich mitzuteilen und ihm bereits geleistete Zahlungen zu erstatten. Gleiches gilt, wenn der Unternehmer das Anbot des Verbrauchers nicht annimmt.

(3) Abs. 1 ist auf Verträge über Hauslieferungen (§ 5c Abs. 4 Z 1) und Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 2) nicht anzuwenden.[/zitat]

Duberufst dich auf den Absatz 2 ohne dabei den Absatz 1 gelesen zu haben???? steht doch alles drinnen.

Das Unternehmen muss binnen 30 Tagen ab dem Tag der Bestellung versenden.
Absatz 2 regelt nur wenn der Unternehmer "nicht ausführen kann", was definitiv zu Abs1 in Bezug zu bringen ist, denn Ausführen bedeutet "binnen 30 Tagen".

Also von dem her:

Im Moment schlechte Chancen für deine Klage, denn bis zum 7. November musst du ENTWEDER: eine Versandbestätigung in Händen halten, oder eine Absage, oder die Information WANN geliefert werden kann. (wobei du dann auch stornieren kannst)

Abs 2 kann iV mit Absatz 1 erst nach 30 Tagen relevant werden, außer es ist schon absehbar das binnen 30 Tagen so oder so nicht geliefert werden kann.

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