T-Online.at - LIefertung an die "Bordsteinkante"
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Re(3): T-Online.at - LIeferung an die "Bordsteinkante"
06.11.2008, 20:21:38
Stimmt, ich arbeite selbst in einer Spedition ...

Mittlerweile habe ich aber mit dem Bereich Nahverkehr nichts mehr zu tun, insofern kenne ich mich nciht mehr so genau aus. jedoch habe ich doch einige Zeit als Rollfuhrdisponent verbracht, und war genau der,d er Kunden erklären aht müssen, wieso der Fahrer das nicht in den 4. Stock oder sonst wo hin bringen kann.

In vielen Fällen waren die Fahrer aber gerne hilfsbereit, und haben das Gerät oder was auch immer "abgetragen". Ihnen fällt das auch oft leichter, da ihnen das nötige Gerät zur Verfügung steht, seis ein Hubwagen doer ein Sackroller,. und somit oft binnen weniger Minuten erledigt ist. Ein kleines Trinkgeld gibts in vielen Fällen auch noch.

Aber wie schon von Vorpostern erwähnt, das ist ein Service des Fahrers.

Sachen wie abstellen auf der Straße darf es wie auch zuvor schon erwähnt nicht geben. Der Fahrer bzw. der Spediteur muss nachweisen können, dass das Paket rechtmäßig abgeliefert wurde - eine Unterschrift vom Empfänger wird es in so einem fall nciht geben. Theoretisch könnte man in diesem Fall bestreiten das Paket erhalten zu haben - Ersatzlieferung anfordern und keiner könnte das Gegenteil beweisen. Letztendlich wird es wahrscheinlich so sein, dass der Fahrer für den Schaden aufkommen muss - auch seine Versicherung wird das nicht zahlen da der Fahrer in so einem Fall grob fahrlässig handelt.

Noch als kleiner Tip für Empfänger von Waren: wenn man ein Paket erhält, und "unterschreibt" bestätigt man, das Paket ordnungsgemäß (ohne ersichtlichen Schaden) erhalten zu haben. Sollte sich dann herrausstellen, dass das Gerät trotzdem beschädigt ist muss der Empfänger beweisen (!!!), dass der Schaden nicht durch ihn, sondern bereits durch den Lieferanten entstanden ist - was in 99% der Fällen nicht möglich ist. ein Vermerk "unter Vorbehalt" etc. wird von Versicherungen usw. nicht als Schadensvermerk anerkannt, und ist somit sinnlos. Sollte ein Karton wirklich einen Schaden haben, so sollte man diesen am Ablieferbeleg vermerken, um sich rechtlich abzusichern. Sobald ein reingezeichneter Ablieferbeleg vorhanden ist sind jegliche Ersatzlieferungen ein Entgegenkommen des Absenders und/oder des Spediteurs.



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