Skype für 96€ im jahr
Geizhals » Forum » Software » Skype für 96€ im jahr (42 Beiträge, 1052 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Die Seite ist bereits vom Netz ! :)
19.12.2008, 14:16:49
Sehr geehrter Herr Sonic!

Vielen Dank für Ihre Information. Die von Ihnen übermittelte Homepage kann jedoch leider nicht von uns geöffnet werden. Vorab übermittle ich Ihnen daher allgemeine nähere Informationen zu Internetdiensten.

Der Unternehmer muss klar auf die Kostenpflicht des Dienstes hinweisen, andernfalls würde es sich um eine irreführende Gestaltung der Homepage handeln. Weiters ist zu sagen, dass Sie von einem im Internet geschlossen Vertrag (zw Unternehmen und Konsument)  gem § 5e KSchG innerhalb von 7 Werktagen wieder zurücktreten können. Wenn eine Belehrung über das Ihnen zustehende Widerrufsrecht nicht (oder nur unvollständig) erfolgte, dann erweitert sich diese Rücktrittsfrist sogar auf drei Monate. Im Bestätigungs-E-Mail müsste Ihnen eine derartige Widerrufserklärung zugegangen sein. Soweit wir von Konsumentenberichten wissen, erfolgt diese Widerrufsbelehrung zumeist per Verweis mittels Link auf die AGBs des Unternehmens oder manchmal überhaupt nicht. Das entspricht allerdings - aus unserer Sicht - nicht den gesetzlichen Bestimmungen - die Belehrung ist daher nicht korrekt. Die Widerrufsfrist erweitert sich somit auf drei Monate. Die Kündigungsfrist erlischt, wenn mit der Leistungserbringung bereits begonnen wurde. Auch hierauf muss der Unternehmer in der Registrierungsbestätigung hinweisen.

wir dürfen auf unsere ausführlichen Informationen zum Thema "Dubiose Internetdienste" auf unserer Homepage unter: http://www.arbeiterkammer.at/online/dubiose-internetdienste-32644.html  verweisen. Teil dieser Infos sind auch Musterbriefe.

Unserer Erfahrung nach, werden Konsumenten trotz Rücktrittsschreiben weiterhin gemahnt. Wenn Sie Ihren Rücktritt nachweislich (per Einschreiben - Fax oder e-mail muss in einem Gerichtsstreit nicht anerkannt werden) übermittelt haben, können Sie die immer wieder kommenden Mahnungen des Unternehmens ignorieren. Falls Sie eine Forderung von einem Rechtsanwalt bzw Inkassobüro erhalten, dann sollten Sie diesem ebenfalls eine Kopie Ihres Rücktritts übermitteln.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne ab Montag, 22.12.2008 telefonisch oder per eMail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Y. K.

YK
AK Wien Abteilung Konsumentenpolitik
A 1040 Wien, Prinz Eugen Straße 20-22

Mail:
--------------------------------------------------------------
Das neue Beratungszentrum der AK Wien.
1040 Wien, Prinz Eugen Straße 20-22

http://wien.arbeiterkammer.at


Gruß Sonic The Hedgehog

Du kannst nur einmal sterben, aber leben jeden Tag.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung