autokauf aus deutschland
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Re: autokauf aus deutschland
25.04.2009, 10:07:11
1) ein überstellungskennzeichen (bekommt man vor ort) braucht, welches 3 tage lang gültig ist!


gibt welche mit gelbem rand, die sind 5 tage gültig, gelten allerdings eigentlich nur innerhalb deutschlands. wird aber offensichtlich akzeptiert, damit auch nach österreich zu fahren.
die wirklichen ausfuhrkennzeichen haben einen roten rand und gelten 15 tage oder 1 monat, je nachdem, für wie lange du die versicherung abschließt.

versicherung (reine haftpflicht, keine kasko möglich) kannst entweder vor ort abschließen, oder es gibt auch makler, die wesentlich günstiger versicherungsbestätigungen ausstellen. musst aber rechtzeitig vorher per internet abwickeln.

hier z.b. http://www.deckungskarte-online.com  oder hier http://deckungskarten.eu

zweiten link kann ich empfehlen, die sind echt flott und problemlos, sogar eine ausfüllanleitung kriegt man dazu. solang die deckungsbestätigung nicht ausgefüllt ist, kann mans auch zurückschicken und kriegt das geld retour (auf den versandkosten bleibt man halt sitzen, is aber kein beinbruch).
vom ersten link hab ich noch keine erfahrung.

solange die deutschen kennzeichen gültig sind, brauchst noch keine österreichische zulassung, also auch keine steuer in österreich zahlen. von daher ists eigentlich günstiger, wenn man eine 1-monats-versicherungsbestätigung um 48 euro kauft, als eine für 5 tage um 37 euro.
kasko kann man allenfalls bei der zukünftigen österr. versicherung abschließen, bei teuren autos vor allem auch für die fahrt von de nach at ratsam, weil man sonst nur haftpflicht hat. am besten vorher bei der versicherung fragen.

2) in österreich muss das auto auf pickerltauglichkeit geprüft werden (§57)


nur dann, wenn das auto keine gültigen deutschen überprüfungspapiere (HU, AU) hat. der deutsche überprüfungsbericht wird in österreich anerkannt.

für ein ausfuhrkennzeichen mit rotem rand brauchst allerdings schon in deutschland zwingend einen gültigen deutschen prüfbericht (für die mit gelbem rand übrigens nicht).

3) weiters muss das auto typisiert werden


nur dann, wenn das auto nicht im originalzustand ist oder keine EU-typengenehmigung hat.

4) nova beim finanzamt entrichten


zuerst noch beim österreichischen generalimporteur wegen einer eintragung in die genehmigungsdatenbank anfragen. kann von automarke zu automarke verschieden sein, ob das zentral gemacht wird oder über die vertragshändler. du gibts dort die deutschen fahrzeugpapiere in kopie ab und eine ausweiskopie von dir, 2 bis 3 tage später kriegst einen auszug aus der genehmigungsdatenbank, wo jetzt die fahrzeugdaten eingetragen sind. es gibt keinen typenschein mehr. kostenpunkt: zwischen 150 und 200 euro.

in der genehmigungsdatenbank ist eine zulassungssperre eingegeben, die nur vom finanzamt aufgehoben werden kann. die sperre wird dann aufgehoben, sobald die NoVA und allenfalls CO2-steuer bezahlt sind.

NoVA ist übrigens 1 monat nach import zur zahlung fällig. geht also nicht, dass man ein auto nach österreich bringt und dann halbes jahr in der garage stehen lässt (wird aber wohl eh niemand machen).

5) versicherung -> taferl


genau. die deutschen fahrzeugpapiere und das überstellungskennzeichen werden eingezogen, auf den datenbankauszug wird ein exemplar der zulassungsbescheinigung geheftet. typenschein gibts wie gesagt nicht mehr.


falls mit dem zug nach deutschland rausfährst, schau auch auf der i-netseite der deutschen bahn. die deutschen haben mitunter rabatte im internationalen verkehr, die am bahnhof am öbb-schalter nicht kriegst. fahrkarten brauchen allerdings rund 3 tage, bis man die per post hat, bis dorthin hat man dann auch die versicherungs-deckungskarte, falls man die per internet beim makler bestellt hat.


25.04.2009, 10:38 Uhr - Editiert von redseven, alte Version: hier
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