bei mehr als einer Vignette Anzeige?
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Re(2): bei mehr als einer Vignette Anzeige?
08.05.2009, 15:45:15
völlig deiner Meinung, und das war auch mein Wissenstand: Am Auto darf nur eine Vignette kleben.

btw, auch im eigenen Interesse würde ich das so handhaben. Und zwar schon alleine aus dem Grund weil beim Kaisermühlentunnel die Vignettenkontrolle elektronisch durchgeführt wird. So lange es keine Fehlermeldung gibt, werden imho die Daten rasch gelöscht (zu deutsch: Es interessiert keine Sau). Fällt die Kiste durch eine Fehllesung durch den Rost, bleiben bie Daten gespeichert und die Bilder müssen händisch ausgewertet werden.

Abgesehen davon, bei der Pickerlflut sind die WS eh schon komplett zugepflastert (§57a Pickerl, Bezirksparkpickerl, österr. Vignette, evtl. schweizer Vignette, slovenische Vignette, deutsche Umweltplakette etc.) Der Wert der Pickerl übersteigt schon oft die Kosten der Windschutzscheibe.

Es sieht Scheixxe aus und die Sicht wird auch oft eingeschränkt. Also runter mit dem Zeugs!

In dem konkreten Fall jedoch finde ich die Höhe der Strafe total übertrieben und unverhältensmässig hoch. Die Sache ist imho kein Vergehen, sondern eher ein Versehen. Es wurde niemand geschädigt oder betrogen, sie hatte eine gültige Vignette und die Kontrolle hat nicht einmal auf einer Autobahn stattgefunden. Ich hoffe für die Frau dass die Anzeige fallengelassen wird!


Grüsse,
Geri    
                                              


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