Frage zu FAG
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Re(3): Frage zu FAG
18.05.2009, 11:27:10
Das mit der Verkaufsverpackung wurde mir auch gesagt. Das verstehe ich aber
nicht ganz. Ich verzichte ja nur aus Kulanz auf die Verpackung. Ansich habe
ich ja, wenn ich den vollen Ladenpreis zahle Anspruch auf die vollständige
Ware, ergo auch auf die Verpackung.

Gut, dann mach das bei deiner Bestellung klar und übernimm die dazu anfallenden Mehrkosten beim Versand - und schon bist du mal von diesem Problem befreit. So einfach kann das Leben sein. :)

Dass dein Händler nicht Original-Verpackungen für deine Komponenten aufheben kann, dürfte doch auch dir klar sein. DiTech würde dafür nicht nur eine Lagerhalle, sondern vor allem auch eine (teure, weil arbeitsintensive) Verwaltung, zumindest für zwei bis drei Wochen benötigen. Wer sollte die Mehrkosten deiner Meinung nach zahlen? "Ortsüblich" ist es, bei einem Komplett-PC nur das Wichtigste mitzugeben. Manche Händler allerdings drücken dir ohnehin jede Schachtel in die Hand, deren Inhalt im Rechner verbaut ist.
Und beim  Rest kann man sich streiten. Ich kaufe einzel Teile und eine Dienstleistung, oder?

Ja, wenn du das so siehst, dann hast du überhaupt allen Rücktrittsanspruch verspielt. Bis zum letzten Komma. Denn dann erteilst du den Auftrag, die von dir gekauften Teile über das dir beim Fernabsatz zugestandene Recht, die Ware in Augenschein zu nehmen, hinaus zu gebrauchen (was beim Zusammenbau notgedrungen der Fall ist).

Zu deinem Glück sehen das die meisten Richter auch anders als du, so bleibt dein Schaden gering. ;)

Überdies würdest du, wenn ich den gesamten Planungskauf betrachte, von "deinem" Händler erwarten, er solle dir doch eine "Garantie auf Gefallen" geben. Auf DEIN Gefallen, wobei er doch nicht mal deinen Geschmack, geschweige denn, weil du ihm nur eine Wunschliste zur Fertigung übergibst, deine Ansprüche kennt.
Und beim  Rest kann man sich streiten.

Ich möchte aber nochmals auf deinen Hinweis zurückkommen. Ja, man kann streiten. Über alles und jedes. Sienst du nachträgliches Streiten als Lösung oder als Ersatz für ein vorheriges (faires) Beratungsgespräch*)?

Dann solltest du mal über dein Leben nachdenken. Und über deine Einstellung zu deinen Geschäftspartnern (nicht deinen naturgesetzlichen Feinden). Das alte Sprichwort sagt "Wie der Schelm denkt, so ist er." oder auch "Wie man in den Wald hineinruft, schallt es heraus."

Und wenn jemand so gerne das Recht zu seinen Gunsten niederargumentieren (=verbiegen) möchte, wie du es hier (sinnloserweise, denn das ist weder ein Rechtsforum noch eine Versammlung richtungsweisender Richter) versuchst, könnten einige Händler auch noch den Spruch "Wer solche Kunden hat, braucht keine Feinde." in ihren Ohren klingen hören.

Nimm meine Worte bitte nur als Denkanstoß und handle dann nach deinem eigenen Gutdünken.

*) Ein Beratungsgespräch würde nicht nur deine Ansprüche abklären und Hinweise auf besser passende Komponenten brigen, sondern auch Klarheit, auf welche Teile sich deine "mögliche Unzufriedenheit" beziehen könnte. Sagt mir ein Kunde, er könnte eventuell das Netzteil nach In-Augenschein-Nahme gegen ein stärkeres oder eine 08/15 Grafikkarte gegen eine gegen eine für seine Software kompatiblere tauschen müssen, so fände sich sic herlich eine Vereinbarung, die beiden Seiten zuträglich wäre. Mehrkosten für Assemblierung, aber keine Streitereien.
  
Euer CWsoft
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