eBay Handler versucht mich zu verunsichern ... was tun?
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eBay Handler versucht mich zu verunsichern ... was tun?
23.05.2009, 00:25:40
Hi Leute,
Ich stehe da vor einem kleinen Problem.
Und zwar haben wir am 16.12. für die Tochter eines Freundes ein Plüsch Einhoren in XXL mit Sound Funktion gekauft. Sprich: Ein Einhoren, auf das sich das Kind setzen kann und wenn dieses aufs Ohr drückt, ertönt ein Sound.
Jetzt haben wir das Problem, dass der Sound nicht mehr klappt.
Also zum Händler gegangen, denn nicht mal die 6 Monate, wo sogar er noch in der Beweislast ist, sind vergangen. Dieser hat mir am Tag darauf geantwortet, dass der Hersteller (Coppenrath) dieses Pferd nicht mehr vertreibt und daher die Reparatur nicht möglich wäre. Also bot man uns als Entschädigung kostenlos ein Mini Pferd und eine CD an (Wert zusammen ca. 15€). Ich lass mich natürlich nicht so billig abservieren und bin hartnäckig geblieben. Dann meint der Händler: Ja ok, sie können es einschicken auf ihre Versandkosten und erhalten den vollen Kaufbetrag zurück!
Da dieses Pferd jedoch von dem Maßen her sehr groß ist, wäre ein Versand unnötig teuer.
Also mal recherchiert und bin zu folgendem gekommen:
BGB § 439
Nacherfüllung
[QUOTE](2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. [/QUOTE]
So...da jetzt noch der Verkäufer die Beweispflicht hat, muss er ja theoretisch den Versand sofort zahlen und kann ihn erst einfordern, wenn er nachweisen kann, dass der Fehler von mir stammt.
Also gleich angerufen (hat 1 Woche gedauert, bis endlich mal der Chef zu sprechen war, die anderen Mitarbeiter durften Garantieabwicklungen gar nicht machen...) und mit dem Chef telefoniert.
Der bot mir jetzt an, dass Einhorn abzuholen und an den Hersteller zu liefern. Dann sagt er aber, dass so ein Schaden Verschleiß wäre und Ich mein Geld nicht mehr wiederbekommen würde.
Dann habe Ich ihm gesagt: Ja und? Sie sind ja in der Gewährleistungspflicht, von Ihnen will Ich meinen vollen Kaufpreis zurück, wenn das Ding jetzt schon Probleme macht.
Dann kam plötzlich er: Naja, ich bin ja nur ein Zwischenhändler...
Hab ich da jetzt was verpasst?? Ich dachte, wenn er an einen Endkunden gewerblich verkauft, ist er doch automatisch Händler?
Kennt sich da jemand aus und kann mir sagen, was jetzt genau meine Rechte sind und wie Ich da vorgehen soll? Weil Ich will mich auf keinem Fall von irgendnem Wannabe (der komischerweise, nen Kosmetikladen, nen Spielzeugladen und ne Physiotherapie auf seinem Namen betreibt :D) reinlegen lassen. Es handelt sich hier um 79€. Das ist viel Geld und Ich habe keine Lust, jetzt schon auf einem kaputten Einhorn zu sitzen (im wortwörtlichsten Sinne des Wortes :D).
Naja, Danke schonmal im Voraus!
Mfg,
DasFragezeichen

EDIT: Sache erfolgreich erledigt: http://forum.geizhals.at/t641916,5530776.html#5530776

Danke nochmal :)

18.06.2009, 13:54 Uhr - Editiert von DasFragezeichen, alte Version: hier
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Re(2): eBay Handler versucht mich zu verunsichern ... was tun?
30.05.2009, 08:10:57
Zitat:
"ob das allerdings wirklich ein fall für die gewährleistung ist (denn zur übergabe des produkts war die funktion ja in ordnung und darüber hinaus auch noch mehrere monate), ist streitbar."

Das ist überhaupt nicht streitbar. Die Funktion zum Kaufzeitpunkt ändert nicht das geringste, denn wer würde ein schon zu diesem Zeitpunkt kaputtes Produkt kaufen? Der Händler (und nur DER) unterliegt gegenüber dem Kunden der 2-jährigen Gewährleistungspflicht, wovon er die ersten 6 Monate zusätzlich die Beweislast zu tragen hat.
Ist doch alles schon korrekt geschildert worden. Den Kunden an den Hersteller zu verweisen, ist gar nicht statthaft, wird aber immer wieder gern versucht.
Er wäre nur aus dem Schneider, wenn er dem Kunden einen Gebrauch außerhalb der gesetzten Produktgrenzen, mutwillige Beschädigung o.ä. nachweisen kann. Das dürfte hier kaum der Fall sein.
Ebenso muss der Käufer das Produkt nur auf seine Kosten zurückschicken, wenn der Kaufpreis 40 Euro unterschritt - gilt zumindest für die 14-tägige Widerrufsfrist, im Gewährleistungsfall wohl nicht einmal dann.
Der Händler hat 2 Reparaturversuche nach seiner Wahl. Danach kann der Kunde vom Kauf zurücktreten.
Noch komischer wird es, wenn der Händler - wie hier - angeblich noch gleiche Produkte auf Lager hat. Die Aussage, er dürfe diese nicht als Ersatz schicken ist völliger Blödsinn, es sei denn, sie wären alle bereits durch anderweitige Bestellungen reserviert - was er natürlich behaupten kann.
Kann dem Kunden aber egal sein.
Frist zur Nacherfüllung setzen, ansonsten mit Rücktritt drohen, schlimmstenfalls rechtlich durchsetzen.


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