Frage zu befristetem Mietvertrag
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Re: Frage zu befristetem Mietvertrag
08.06.2009, 18:52:10
Mhm wies der Zufall so will hab ich das grad heute für meine Abschlussprüfungen vom Studium angesehen/gelernt ...

Wie einige Vorredner anmerkten kann man eher wenig sagen ohne den Vertrag gesehen zu haben bzw. Infos über das Objekt zu haben ...

Grundsätzlich sagt § 29 (2) MRG dazu aber folgendes:

Im Falle eines nach Abs. 1 Z 3 befristeten Haupt- oder Untermietvertrages über eine Wohnung hat der Mieter nach Ablauf eines Jahres der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer des Mietverhältnisses das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht, den Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Monatsletzten "schriftlich" unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen.

bzgl. Abs (1) Z3 steht da folgendes (is quasi die Definition im Gesetz für befristete Mietverträge):

Der Mietvertrag wird aufgelöst durch "Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer", jedoch nur wenn
a) im Haupt- oder Untermietvertrag schriftlich vereinbart wurde, dass er durch den Ablauf der bedungenen Zeit erlischt,
b) bei Wohnungen die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer oder Verlängerung der Vertragsdauer (Abs. 4) jeweils mindestens drei Jahre beträgt

Soviel zum grundsätzlichen - alle Angaben ohne Gewähr

*edit*

Achja noch was bzgl. Nachmieter ... ich bin mir da aber wegen der Formulierung mit dem Datum nicht ganz sicher:

§46 (2) Treten in einen am 1. März 1994 bestehenden Hauptmietvertrag über eine Wohnung ausschließlich Personen ein, die in Abs. 1 nicht genannt sind (das sind Ehegatte, Kinder, usw.), so darf der Vermieter vom (von den) in das Hauptmietrecht Eintretenden ab dem auf den Eintritt folgenden Zinstermin eine Erhöhung des bisherigen Hauptmietzinses [...] verlangen, sofern der bisherige Hauptmietzins niedriger ist.

Was ich mit Formulierung meinte is das "am 1. März 1994" ... ob das nicht als "ab" verstanden werden kann und daher bis heute gültig ist (würde ich zumindest so verstehen). Heißt soviel, dass es vl problematisch ist zB nen Bekannten zu sagen "hey willst meine wohnung übernehmen, kostet 500€" und durch diese Regelung kostets dann plötzlich 600€ (nur ein Beispiel!!) und es gibt ne böse Überraschung.

Wie gesagt - Vertrag raussuchen und zeigen oder bei einer öffentlichen Stelle diesbezüglich nachfragen :)

Alles Gute



08.06.2009, 19:27 Uhr - Editiert von PMaurer, alte Version: hier
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