Erlebnißbericht HPCI Nachtrag
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Re(3): Erlebnißbericht HPCI Nachtrag
28.06.2009, 12:45:49
Er soll nicht gleich glauben, dass ein Händler die besseren Karten hat, nur weil vielleicht eine Firma mehr finanzielle Kraft hat und somit meint dass der kleine Mann immer gleich den Schwanz einzieht.

Man kann aus allem eine Straftat "basteln" und täglich zur Anzeige bringen. In diesem Zusammenhang wäre Nötigung und Drohung gute Stichworte.

Der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist wohl sehr allgemein und der liebe Gesetzesgeber hat auch die Ausnahmen geregelt.

Ich habe zwar seinen vorigen Thread (einmal) gelesen aber was nun wirklich drinnen stand, weiß ich auch nicht mehr. Wie es in der Realität abgelaufen ist, weiß ich sowieso nicht.

§111 Abs.3 StGB
Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.

§115 Abs.3 StGB
Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.

Mehr kann ich dazu nicht schreiben!

28.06.2009, 12:46 Uhr - Editiert von Meisterchen, alte Version: hier
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