Re: Anonymverfügung=> nicht mein Auto
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.  Re: Anonymverfügung=> nicht mein Auto  (Pantagruel am 30.06.2009, 16:53:54)
.  Re: Anonymverfügung=> nicht mein Auto  (ufo12 am 30.06.2009, 16:53:59)
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Re: Anonymverfügung=> nicht mein Auto
30.06.2009, 21:38:08
Die Anonymverfügung heißt bei uns:
Es wurde angeblich die Beobachtung gemacht, dass du eine Verkehrssünde begangen hast ...
Wenn du den Brief ignorierst wirt ein Verfahren eingeleitet.

Ich persönlich ignoriere diesen Brief meistens.
Warum was zahlen, wenn die Beamten noch keine Arbeit tun mussten.

Was mir komisch vorkommt:
Das ganze bedeutet jetzt also, dass gegen dich kein Verfahren am laufen ist.
Nun können nur noch 2 Fälle sein:
1. Die Deutsche Polizei gibt Daten zu den Personen und Adressen von Deutschen Bürgern einfach so an Österreichische Beamte weiter (Grundlos).
Was ich persönlich als sehr ungewöhnlich empfinde, da solche Information geheim behandelt werden muss.
Zusätzlich ist ein Tipfehler bei der Datenübertragung passiert.
2. Der Verfasser des Briefes ist ein Betrüger ...

However ...
ich persönlich begrüße es immer, die Polizei mit "sinnlosen" Aufgaben betrauen zu können ... dann haben die weniger Zeit den Straßenverkehr zu belästigen.

Um zum Thema zurück zu kommen:
Wenn der Brief tatsächlich von der Behörde in Österreich kommen solt, so kannst du in diesen Stadion nach Österreichischen Recht keinen Einspruch machen.
Du must warten, bis eine Straft dingsbums Anzeige kommt ... gegen die kannst du dann Einspruch erheben.
Wenn du die Behörde ägern wilst, schreibst du einfach nur:
Aktennummer sonundso
Ich erhebe einspruch.
Datum
MfG Unterschrift.

Eingeschrieben zurück.

Anschließend bekommst du eine Lenkererhebung ...

Dazu muss man wissen:
Entgegen Österreichischen Gesetz ist es bei uns Üblich eine Strafanzeige zu machen, ohne zu wissen, wer überhaupt der Übeltäter war ...
Ist zwar Amtsmissbrauch ... aber was solls ... gegen Bräuche kommt man nicht an.
(Und habe gerade nachgelesen, Amtsmissbrauch wäre nur möglich, wenn der Beamte sich mit dem Gesetz auskennen würde :-(.
Muss diese Beschuldigung also zurück nehmen.)

Heißt du bekommst eine Lenkererhebung ... auf die schreibst du einfach, dass du keine Auskunft geben kannst, wer gefahen ist, weil du nicht weißt, wer dieses Fahrzeug überhaupt besitzt.

Wenn ich unsere Beamten richtig einschätze werden sie dass dann richtig deuten können.

Was ist der Sinn der ganzen Übung:
1. Ein paar Beamte müssen sich Stundenlang damit beschäftigen, was du damit meinen kannst, dass du den Wagenbesitzer nicht kennst.
2. Arbeitsplatzbeschaffung aus dem in Punkt 1 genanneten Grund
3. Vielleicht schaffst du es sogar unserer Polizei/Beamten beim einlernen der ersten Postler zu helfen ... Aktenschlichten

Was ich nicht weiß, ist ob die Österreichischen Behörden den Fall nicht einfach an die Deutschen abgeben müssen ... und dann nur eine Beteiligung kassieren.

P.s.:
Es kann sein, dass sich teile meines Textes fast als Anleitung lesen, wie man den Behörden absichtlich Arbeit macht ... oder gar eine Strafe verhindern kann.
Als Verteidigung kann ich nur entgegnen:
Schon mal das neue Anti-Korruptionsgesetz gelesen?
Und die ganze bösen Pasagen habe ich vor dem Speichern wieder raus genommen ...:-(

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