Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?
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Re(10): Rückgaberecht eines Receivers wegen Täuschung des Kunden?
04.10.2009, 23:51:59
Verstehe ich nicht. Boesl hat sich doch als vorbildlich geduldig erwiesen:
Er ist nicht nach einer Woche zum Händler gerannt, sondern hat erst einmal auf eigene Faust Infos eingeholt, in der Erwartung, der Hersteller werde Software bereitstellen, die die Mängel beheben.

Wenn Boesl keine relevanten Fakten wissentlichoder unwissentlich unterschlagen hat, was ich hiermit nicht unterstellen will,  kann ich mir nicht vorstellen, dass er nicht Recht bekommt. Beweislast hin und her, Gewährleistung ist Gewährleistung. Der Sinn der Gewährleistung ist doch nicht, dass der Händler nach einem halben Jahr fein raus ist, sondern dass der Konsument die Gewissheit hat, dass er ein ordentliches Gerät gekauft hat. Und wenn nicht, muss der Händler den Schaden, die fehlende Funktion ausgleichen. Also ein anderes Gerät. Wenn dieses die beworbenen Funktionen auch nicht hat, dann halt Wandlung.

Die Funktion war, wie sich unschwer beweisen lässt, von Anfang an nicht gegeben, denn das Klumpert scheint ja nicht wie beworben zu funktionieren. Punkt. Gewährleistung also.

Ich würde unverbindlich mit einem Rechtsanwalt sprechen, Erstberatung 15 Min sind kostenlos. Und dem Händler gegenüber würde ich nicht sogleich drohen, sondern zuerst reden. Viele haben sehr wohl Anstand und Hausverstand, da ist die Droherei überflüssig und peinlich. Andere wieder braucen die Drohung, weil sie es anders nicht verstehen ...

Rechtsschutzversicherung Konsumentenschutz ist auch nicht das Schlechteste, gerade, wenn man viel im Internet kauft.





04.10.2009, 23:54 Uhr - Editiert von Carnap, alte Version: hier
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