§57 Überprüfung
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Re(6): §57 Überprüfung
17.11.2009, 19:33:36
was wird da genau gemessen?


Die Rußpartikel im Abgas.

Da man dabei mehrmals die Abregeldrehzahl 0,5 sek. halten muss, ist das Risiko eines Motorschadens (je nach Zustand)gegeben....Deshalb muss u.a. Ölstand, Temp, evtl. Zahnriemen geprüft werden.

Motoröltemp. wird übrigends auch am Ausdruck festgehalten.


Falls es dich Interessiert, hier ein kleiner Auszug:



PRÜFANWEISUNG
Achtung: sehr wichtig!

· Motor nur in betriebswarmem Zustand messen (Öltemperatur ca 80°)
· Ölstand kontrollieren
· Servicevorschriften prüfen (Kundenbestätigung, zB Zahnriemenwechsel)


Als Voraussetzung für die Prüfung wird empfohlen

· Anstehende Wartungsarbeiten am Motor sind vor der Begutachtung abzuwickeln.
· Die Kundenbestätigung ist vom Vorführenden auszufüllen und zu unterfertigen, sofern die Wartungsarbeiten an anderer als der Begutachtungsstelle durchgeführt wurden.
· Bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung oder schlechtem Wartungszustand ist der Kunde auf das Risiko eines eventuellen Motorschadens hinzuweisen. Dem Motorschaden vorbeugend ist dem Kunden ein Reparaturvorschlag zu unterbreiten, außerdem ist dieser auf das beim Fahrzeughalter liegende Messrisiko hinzuweisen.
· Die Herstellerangaben zur Konditionierung des Motors sind einzuhalten.
· Bei Zweifel an den Angaben des Kunden (bzw bei Nichtunterfertigung der Kundenbestätigung) sowie in jenen Fällen, wo die Garantie (Gewährleistung) für den Motor nicht mehr gegeben ist, ist eine genauere Prüfung (gesonderte Verrechnung) des Motorzustandes vorzunehmen. Insbesondere zu beachten dabei wären der Zustand des Luftfilters, der Zustand des Zahnriemens und der Spannrollen sowie die Kompression.
· Ausnahmen von der Messprozedur bei bestimmten Fahrzeugtypen sind nur bei Vorlage einer Ausnahmegenehmigung des BMVIT zulässig.

mugello



Die 250-ccm-Zweitakter sind Legende
Honda hat jetzt seinen Markenpokal, und
dafür eine spannende WM-Serie vernichtet.



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Re: §57 Überprüfung
17.11.2009, 17:44:33
Inhalt der Begutachtung
Die Begutachtungspunkte werden zum Gutachten zusätzlich aufgelistet

Ausgefolgt werden die Plaketten in den Farben weiß und grün. Der weiße Aufkleber wird Personen-, Kombinations- und Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen mit Benzinmotor und Katalysator, abgasarmen Fahrzeugen mit Dieselmotoren und Anhängern erteilt. Alle anderen Fahrzeuge erhalten einen grünen Aufkleber.

Ursprünglich gab es die Plakette in der Farbe rot. Im Zuge dieser Begutachtung wurden nur die wichtigsten Bauteile, wie Bremsen, Stoßdämpfer, Rost an tragenden Teilen und ähnliches kontrolliert. Nachdem im KfZ-Wesen der ökologische Aspekt zunehmend Beachtung fand, wurde zusätzlich der Motor auf seinen Schadstoffausstoß überprüft. Ab diesem Zeitpunkt wurden grüne Plaketten vergeben. Die roten Aufkleber verblieben nur mehr den Anhängern. Seit Einführung der Katalysatoren werden für diese Fahrzeuge (und Anhänger) weiße Pickerl vergeben, da diese andere Grenzwerte haben. Somit sind nunmehr nur mehr weiße und grüne Farben zu sehen.

Zur §57a-Überprüfung sind der Zulassungsschein sowie bei Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 Kilogramm ein Genehmigungsnachweis oder -dokument mitzubringen. Im Zuge der Begutachtung werden folgende Punkte, so genannte „Prüfelemente“, kontrolliert:

    * Ausrüstung (Warndreieck, Verbandszeug),
    * Beleuchtungs- und Warneinrichtungen,
    * Sicherheitseinrichtungen,
    * Fahrwerk, Fahrgestell und Karosserie,
    * Reifen und Räder
    * Motor
    * Bremsen


mit den frauen ist es wie mit den hobbits, am schluss gehts immer um den ring. (stromberg 2007)

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