Cash-Tickets - dubios????
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Re(6): Cash-Tickets - dubios????
18.01.2010, 22:52:10
Richtig, auf der Homepage stehen bei der Gebührenübersicht nach wie vor (und auch wie schon vor 3 Wochen) 5 und nicht 7,50€.

Auf der Homepage befinden sich aber auch die seit 1.November 2009 gültigen AGB (http://www.cash-ticket.com/at/info/agb/ ). Diese gelten wohl zumindest für alle Ticketkäufe seit dem 1.November 2009. Zusätzlich gelten die neuen AGB wohl auch für alle davor stattgefundenen Ticketkäufe, sofern der Ticketbesitzer nicht rechtzeitig (spätestens 6 Wochen nach Bekanntgabe) widerspricht.

Kurz gesagt: Die in den aktuellen AGB angeführten 7,50 € gelten wohl für alle Neukunden.

Die Tatsache, dass an anderer Stelle (Gebührenübersicht) derzeit noch die alte Gebühr dargestellt wird, kann man also eigentlich nur als Schlamperei oder bewusste Irreführung deuten. Im konkreten Anlassfall einer Restguthabenerstattung wird man sich wohl eher auf die zum betreffenden Zeitpunkt gültigen AGB berufen, deren sorgfältiges Durchlesen dem Kunden ohnehin schon in Punkt 1 der AGB nahegelegt wird.

Zum Thema Pyramidenspiel: Ich habe nicht gemeint, das dises System einem Pyramidenspiel ähnelt (das tut es auch in keinster Weise), sondern, dass mich das Verhalten des Unternehmens (insbesonders in Bezug auf Gebühren und AGB-Verwirrung) ein  bisschen an ein anderes Unternehmen erinnert, welches sich auch viel Mühe gibt, sich in die Geldverteilungskette zwischen Kunden und Hersteller einzuklinken. Ja, und das Geschäftsystem dieses Untenehmens erinnert mich leider immer wieder an eine Pyramide, auch wenn ich noch so versuche, mich gegen diesen Gedanken zu wehren.

Aber AGB liest wahrscheinlich ohnehin fast niemand mehr. Ansonsten hätte ich mir z.B. zu Punkt 12 (den es übrigens sinngemäss fast ident auch bei den AGB der Yuna-Card gibt) schon einiges an Diskussionen erwartet.

12. Keine Entschädigungseinrichtung

Das Ticket unterliegt nicht dem englischen Entschädigungssystem für Finanzdienstleistungen (Financial Services Compensation Scheme). Es existieren auch keine anderen Entschädigungseinrichtungen, die im Zusammenhang mit dem Ticket beanspruchte Schäden im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Gesellschaft abdecken.


18.01.2010, 22:57 Uhr - Editiert von Thing, alte Version: hier
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