Monatsvorschreibung, Betriebskosten usw...
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Re(3): Monatsvorschreibung, Betriebskosten usw...
08.01.2010, 12:28:25
Warum diese Wassergebühr jetzt ein Extraposten ist und nicht einfach in die
Betriebskosten eingerechnet wird wie es schon immer der Fall war konnte man
mir allerdings nicht wirklich erklären.


das scheint mir klar zu sein. es wäre unfair wenn die anderen mieter den wasserverbrauch der arztpraxis und der lokale mitbezahlen. (viel mehr klospülungen als in den wohnungen) somit wird der verbrauch dieser gewerblich genutzten flächen gertrennt abgerechnet und es ist ein eigener posten auf der abrechnung nötig.

ich denke dass deine bk erhöhung nicht gestiegen ist, weil das wasser separat abgerechnet wird, sondern weil wie üblich auch alle anderen kosten gestiegen sind.

du brauchst nicht zur mietervereinigung gehen, sondern nur dein recht auf einsicht in die detaillierte betriebskostenabrechnung bei der HV nutzten um den anstieg nachvollziehen zu können.

#  Die Einsichtnahme in die Belege muss ohne größeren Aufwand und über eine ausreichende Zeit möglich sein. Ort und Zeit der Einsichtnahme sind in der Abrechnung zu vermerken. Die Belegsammlung muss so übersichtlich geführt werden und die Belege müssen so bezeichnet sein, dass sie in der Belegsammlung leicht aufzufinden sind.

# Sobald die Abrechnung gelegt wird, sollten die Belege rechtzeitig angefordert werden, denn nach neuerer Judikatur muss der Vermieter bzw. Hausverwalter nur noch sechs Monate nach Rechnungslegung (in der Regel der 30.6.) die Kopien ausfolgen.

http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=28&IP=5761
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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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