Cosmos Schutzbrief - Was tun wenn es Cosmos nicht mehr gibt?
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Cosmos Schutzbrief - Was tun wenn es Cosmos nicht mehr gibt?
05.03.2010, 09:50:05
Hallo!

Mein Laptop (Acer), gekauft am 07.05.2007 stürzt seit ein paar Tagen beim Abrufen von Videos (http://tvthek.orf.at  usw.) immer wieder ab. - Er überhitzt sich regelrecht. Problem gelöst -> Edit 2
Hätte dies auch schon bei der Versicherung gemeldet, bekomme da aber folgende E-Mails.

Sehr geehrter Cosmos Kunde,

Ihr Schutzbrief-Vertragspartner ist Cosmos.

Sämtliche Schadensabwicklungen und Leistungen aus diesen Schutzbriefen müssen daher auch von Cosmos getragen werden.

Hier ist die Firma Cosmos bzw. deren Insolvenzverwalter zuständig.

Mit freundlichen Grüßen,

itonia it-insurance & service GmbH



Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der derzeitigen Situation der Cosmos Elektrohandels GmbH & Co KG (in der Folge kurz Cosmos) stellt sich die Cosmos Schutzbriefleistung dar wie folgt:

Schutzbriefe mit Rechnungsdatum bis einschließlich 31.8.2009:

Cosmos ist direkter Vertragspartner für Endkunden die, bis einschließlich diesem Datum, einen Cosmos Schutzbrief gekauft haben. Sämtliche Schadensabwicklungen und Leistungen aus diesen Schutzbriefen müssen daher auch von Cosmos getragen werden.

Falls dies nun nicht möglich sein sollte, hat der Endkunde nur die Möglichkeit den jeweilig zuständigen Insolvenzverwalter zu kontaktieren bzw. den Schaden auch dort zu bekannt zu geben.

Schutzbriefe mit Rechnungsdatum vom 1.9.2009 bis einschließlich 31.12.2009:

Endkunden, die in diesem Zeitraum einen Cosmos Schutzbrief abgeschlossen haben, sind Versicherungsnehmer der Generali Versicherung AG. Hier besteht die Möglichkeit den Schaden direkt über itonia abzuwickeln. Hierfür steht auch das itonia Online System unter http://www.itonia.com/atco  zur Verfügung.

Schutzbriefe mit Rechnungsdatum ab dem 1.1.2010:

Ab dem 1.1.2010 hat Cosmos den Versicherungsvermittler gewechselt. Schutzbriefkunden welche den Schutzbrief ab dem 1.1.2010 gekauft haben, können sich, laut unserem Informationsstand, an die Zürich Versicherung wenden.



Mit freundlichen Grüßen,

itonia it-insurance & service GmbH


Auf der Rechnung steht zwar eindeutig die Itonia Versicherung, aber die wälzt jetzt alles ab wieder auf den Cosmos. Einzige derzeitige Möglichkeit ist, das Gerät in die frische Luft zu stellen und dort das ganze anzusehen. Nur ist das auch keine Dauerlösung. - Spätestens im Sommer ist es vorbei mit der kühlen Luft.
Was kann ich da tun um meine Ansprüche geltend zu machen? ?-)

MfG

IT-mensch

Edit 1: Cosmos selbst gab mir am Freitag noch dieses Infoblatt mit. Nur passt das auch nicht mit dem zusammen was die Versicherung behauptet. 8-O:-/

Edit 2: Das Überhitzungsproblem ist gelöst. - Trotzdem ist das Problem mit dem Vertrag noch vorhanden. Vorerst habe ich den Fall der AK übergeben.

Edit 3:  Kulanzlösung

18.10.2010, 22:58 Uhr - Editiert von it-mensch, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
..
Kulanzlösung
26.04.2010, 09:54:05
Sehr geehrter Herr XXXXX,

ich leite das Antwortschreiben der Itonia zu Ihrem Beschwerdefall an Sie weiter. Ihre Ansprüche werden zwar grundsätzlich nicht anerkannt. Hr. Teix stellt aber eine Kulanzlösung (wahrscheinlich in Form einer Kostenbeteiligung an den veranschlagten Reparaturkosten) in Aussicht. Vorausgesetzt wird aber, dass Sie Ihren Laptop von einer befugten Serviceeinrichtung überprüfen und Ursache des Defekts sowie Kosten der Reparatur ermitteln lassen.

Sollten Sie eine Überprüfung vornehmen lassen, klären Sie bitte zuvor mit der Werkstätte, ob bzw. welche Kosten für die Überprüfung anfallen.

Bitte informieren Sie uns kurz, ob Sie vom unterbreiteten Vorschlag Gebrauch machen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. XXXX XXX

Arbeiterkammer OÖ
Konsumenteninformation
A-4020 Linz, Volksgartenstr. 40
t +43 (0)732 6906 2
f +43 (0)732 6906 3880
mailto:konsumenteninfo@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com

Von: Teix Peter [mailto:p.teix@itonia.com]
Gesendet: Freitag, 23. April 2010 14:29
An: Konsumenteninformation
Cc: schaden
Betreff: Re: WG: XXXXX xxxx, xxxx. 13, 4020 Linz, Cosmos/Itonia Schutzbrief vom 5.7.2007
Wichtigkeit: Hoch



Sehr geehrte Frau Dr. XXXX,

vorerst möchten wir Sie für die Verzögerung um Entschuldigung bitten, es herrscht ob des Cosmos Konkurses auch in unserer Firma leichte Hektik.

Zuerst zu den grundsätzlichen Themen:

Wir waren und sind in keiner Art und Weise Vertragspartner Ihres Mitgliedes.
Wir sind keine Versicherung und auch keine Reparaturwerkstätte, sondern im Sinne der Schutzbriefe vor dem 1.9.2009, eine Dienstleistungsfirma, die ausschließlich die finanzielle Abwicklung von Schäden der Kunden unserer Händler-Vertragspartner mit eben diesem Händler-Vertragspartner zu genau festgelegten Konditionen erledigt.
Wir haben weder ein technisches Service noch eine entsprechende Stelle die ein Service garantieren oder abwickeln könnte. Daher können wir auch nicht für eine ordnungsgemäße Schadensabwicklung haften und haben dies ja auch niemandem zugesagt.
Wir haben auch kein Wissen darüber wo und bei wem Ihr Mitglied das betreffende Gerät reparieren lassen könnte. So gesehen ist die technische Abwicklung, die durch Cosmos durchzuführen ist,  doch ein nicht unbeträchtlicher Teil einer Schadensabwicklung.
Wir haben lediglich einen Vertrag mit der Fa. Cosmos, der uns eine technische Abwicklung der Schäden durch Cosmos zu genau festgelegten Konditionen und Abwicklungsrichtlinien garantiert.
Es wurden auch von Cosmos, im Sinne der Schutzbriefe vor dem 1.9.2009, keinerlei Versicherungen mit uns oder einem Versicherungsinstitut geschlossen.
Darüber hinaus haben wir beträchtliche Forderungen gegen Cosmos. Wir sind berechtigt mit diesen Forderungen gegen die Forderungen von Cosmos aufzurechnen, womit die eventuell an den Schutzbriefinhaber abgetretene Forderung bezahlt ist.

Nun zum konkreten Fall:

Aus oben angeführten Gründen können wir keine technische Abwicklung leisten. Wir sind weder von den Herstellern autorisiert noch haben wir entsprechend ausgebildetes Personal.
Zur technischen Abwicklung des Schadens können wir nur auf die Servicestellen des Herstellers verweisen. Diese finden sich im Normalfall im Betriebshandbuch des Gerätes.
Zur finanziellen Abwicklung des Versicherungsfalles können wir, im Sinne des oben Gesagten, eine unpräjudizielle Kulanzlösung anbieten. D.h. Ihr Mitglied lässt von einem autorisierten Servicecenter einen Kostenvoranschlag erstellen und sendet diesen dann inkl. der ursprünglichen Cosmosrechnung an: schaden@itonia.com
Der Schaden wird dann begutachtet und im Sinne der Schutzbriefbedingungen freigegeben oder abgelehnt. Nach einer Freigabe und der folgenden Reparatur werden die, dem Mitglied entstandenen, aufgelaufenen bzw. freigegebenen Kosten direkt Ihrem Mitglied überwiesen. Wir weisen hier aber expliziet darauf hin, daß die vertraglich vereinbarten Konditionen zwischen Cosmos und itonia nicht unbedingt den Endkundenpreisen eines Servicecenters entsprechen müssen.


In diesem Sinne verweisen wir zusätzlich auf die beiliegenden Dokumente
und verbleiben mit vorzüglicher Hochachtung,

Peter Teix

itonia
it-insurance & service GmbH

Kärntner Ring 5-7
A-1010 Wien

tel     +43 1 25 230
fax     +43 1 25 230 25

mobil   +43 6991 777 0 200
email   p.teix@itonia.com
____________________________________________________________________________

HG Wien / Firmenbuch-Nr: FN 227818 b / Geschäftsführung: Peter Teix
____________________________________________________________________________

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contained in this Internet email are subject to the terms and conditions
expressed in any applicable governing itonia terms of business or client
engagement letter.


Am 22.04.10 12:33 schrieb "Konsumenteninformation" unter :

Sehr geehrter Herr Teix,
danke für die erfreuliche Mitteilung im Fall von Herrn Felser.
Wir ersuchen Sie uns auch zur Angelegenheit von Herrn XXXXX eine kurze Antwort zu übermitteln und leiten zu Ihrer Information unser Schreiben vom 10.3., das bislang unbeantwortet blieb, an Sie weiter.
Wie daraus ersichtlich ist, hat der Konsument hat seinen Laptop im Mai 2007 gekauft, sodass keine Gewährleistungs- oder Garantieansprüche mehr bestehen.
In der beigefügten Rechnung wird angeführt, dass der Konsument einen Itonia Schutzbrief erworben hat. Wir sind daher der Meinung, dass auch Herr XXXXXX eine Ersatzleistung von der Itonia beanspruchen könnte.
Herr XXXXX hat uns zwar mittlerweile mitgeteilt, dass der beschriebene Defekt, nämlich eine Überhitzung seines Acer Laptops in der letzten Zeit nicht mehr aufgetreten ist. Dennoch möchte Herr XXXXX natürlich wissen, an wen er sich im Bedarfsfalle wenden kann.
Er würde sich über eine positive Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. XXXX XXXX

Arbeiterkammer OÖ
Konsumenteninformation
A-4020 Linz, Volksgartenstr. 40
t +43 (0)732 6906 2
f +43 (0)732 6906 3880
mailto:konsumenteninfo@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com  


Von: Konsumenteninformation
Gesendet: Mittwoch, 10. März 2010 16:10
An: 'schaden@itonia.com'
Betreff:  XXXXX xxxx, xxxx. 13, 4020 Linz, Cosmos/Itonia Schutzbrief vom 5.7.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr XXXXX hat uns um Unterstützung ersucht und die beigefügte Rechnung der Firma Cosmos vom 7.5.2007 vorgelegt.

Demnach hat Hr. XXXXXX am 7.5.2007 einen Acer Computer zum Preis von € 799,-- sowie einen „Itonia Schutzbrief“ um € 69,-- gekauft.
Nachdem nun ein Schaden am Computer entstanden ist, setzte sich der Konsument mit Ihrem Unternehmen in Verbindung, erhielt jedoch ein Antwortschreiben, bei dem es sich um einen Serienbrief handeln dürfte. Darin wird behauptet, dass ein Vertrag zwischen Cosmos und Konsument vorliege und daher keine Ansprüche gegenüber der Itonia bestünden (siehe Anhang).

Wir vermuten, dass es sich bei dieser Mitteilung um eine Standardauskunft handelt und Ihnen nicht bekannt ist, dass in der von Cosmos ausgestellten Rechnung der vom Konsumenten zugekaufte Schutzbrief dezidiert als „Itonia Schutzbrief“ bezeichnet wird.
Diese Bezeichnung steht in eindeutigem Widerspruch zu der von Ihnen vertretenen Ansicht und spricht für die Existenz eines Versicherungsertrages mit Herrn XXXXXXX als Begünstigtem (Versicherten). Hinzu kommt, dass dem Konsumenten von Mitarbeitern der Fa. Cosmos empfohlen wurde, den Schaden Ihrer Versicherungsgesellschaft zu melden. Das dem Konsumenten ausgehändigte Infoblatt „Abwicklung Cosmos Schutzbrief“ wurde uns von Herr XXXXXX vorgelegt.
Wir ersuchen Sie daher den Schaden vertragsgemäß zu decken und uns dies kurz schriftlich zu bestätigen. Der Konsument hat den Masseverwalter bereits darum ersucht einer Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherungsgesellschaft zuzustimmen. Wir erwarten Ihre Antwort mit großem Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. XXXXX XXXX

Arbeiterkammer OÖ
Konsumenteninformation
A-4020 Linz, Volksgartenstr. 40
t +43 (0)732 6906 2
f +43 (0)732 6906 3880
mailto:konsumenteninfo@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com  





Für mich hat sich die Sache vorerst erledigt, da ich den Lüfter gereinigt habe und der Laptop soweit wieder einwandfrei läuft.

Aber für alle die wirklich ein Problem mit einem Gerät und diesem Vertrag haben, gibt es diese Art von Lösung (siehe Zitat).
Die Kulanzlösung der Schutzbriefe dürfte sich an denen orientieren, die ~ ab September 2007 verkauft wurden. In diesen Fällen haben nämlich die Kunden einen Selbstbehalt von 25%/Schadensfall zu tragen - steht in den Verträgen.


27.04.2010, 21:47 Uhr - Editiert von it-mensch, alte Version: hier
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