Re: Eintragung MA46 usw..
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Eintragung MA46 usw..
03.06.2010, 21:38:39
Hallo,

habe mir ein neuen Wagen gekauft. Jetzt hat sich herausgestellt dass der Abstand zwischen Radkasten und Rad sehr hoch ist. Der Wagen sieht aus wie ein Motocrossding.
Wie auch immer, jetzt habe ich mich von anderen Fahrern desselben Modells anstecken lassen und möchte mir nun Tieferlegungsfedern einbauen lassen.

Jedoch könnte es bei diesen Federn sehr gut sein dass ich unter die STVO 11cm (für die Typisierung) Bodenfreiheit komme. Also 10.5cm oder so.

Daher = Nicht eintragbar. Leider. Mit gut Glück und passendem Reifendruck könnte es sich vl ausgehen, aber gehen wir mal davon aus dass ich sie nicht eingetragen bekomme.
Gut, jetzt kenne ich da mehrere Personen die auch ohne Eintragung fahren.

Da ist einmal das Risiko mit der VErsicherung <-> wenn illegales Fahrzeug mit dieser Tieferlegung (ganz ehrlich, die Tieferlegung sind eigentlich sehr dezent aus, nicht auffällig, trotzdem wegen einem Stück am Unterboden kommt er unter 11cm) ein Unfall baut... es gibt Geschädigte.
Steigt die VErsicherung da locker aus oder muss die Versicherung zuerst wirklich beweisen dass der Unfall wegen der Tieferlegung passiert ist? Daher ist da die Chance bei 20% dass da die Versicherung aussteigt? Oder kann sie sich trotzdem da abputzen?

Das zweite Risiko ist, dass der Wagen trotzdem mal einfach so von der Polizei abgestellt wird und nicht mehr fahren darf.

Soweit sogut...
Was ist wenn ich jetzt 18" Felgen oben habe, die stehen auch im Zulassungsschein.
Ich baue mir die Federn ein, fahre sie... bekomme sie nicht eingetragen. Muss ich sie dann sofort ausbauen? ODer ist das dann meine Sache?

Wie läuft das?

Bitte um Info.

Danke.

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.  Re: Eintragung MA46 usw..  (blitzfreak am 04.06.2010, 02:13:35)
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Re: Eintragung MA46 usw..
04.06.2010, 14:41:56
bei solchen Sachen kommt es auf`s Timing an ;-)

1.) Bei der MA46 einen freien Termin ausmachen, vorher exakt fragen was sie brauchen (Rad/Reifen Kombi ebenfalls bewurzeln)
2.) wenn alles klar ist, kurz vor diesem Termin einbauen lassen, auf Einbaubestätigung d.d. Fachwerkstätte samt Vermessung Spur / Sturz nicht vergessen
3.) alles was schwer ist aus dem Auto rausgeben, im speziellen keinen vollen Tank haben
4.) Luftdruck anheben
5.) Wenn zwischen Einbau und Typisierung nur wenige Tage liegen, besteht noch am ehesten die Chance dass du die 11cm erreichen kannst!
6.) das Fahrwerk setzt sich im Laufe der Zeit und unterschreitet die 11cm. Das hat inzwischen (man höre und staune) auch der Gesetzgeber erkannt und räumt inzwischen 9cm Bodenfreiheit auf tragende Teile ein (wirf mal die Suche im Forum an, das hatten wir vor rund 2 Monaten hier als Thema). Das heisst, wenn du bei einer Polizeikontrolle weniger als 11cm hast, das Fahrwerk aber eingetragen ist, kann dir nichts passieren.

Das Problem bei der Sache, du musst vorher ganz genau wissen und es auch so ausführen wie die Behörde sich das vorstellt (zb. Überdeckung der Räder ausreichend? - ansonst Kotflügel ziehen, oder Freigängigkeit Lenker/Felgenhorn vorhanden?). Erst wenn jedes Detail klar ist kannst du Einbauen lassen und dann so schnell wie möglich, ohne vorher viel zu fahren ab zum eintragen. Meine Erfahrung hat gezweigt, dass sich ein Fahrwerk nach dem Einbau bis zu 6 Monate später noch setzen kann und es so zu einer weiteren (oft ungewollten) Tieferlegung kommt.








Grüße,
Geri

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.  Re: Eintragung MA46 usw..  (DoggHound am 04.06.2010, 21:07:13)
..  Re(2): Eintragung MA46 usw..  (Noize_Tec am 04.06.2010, 23:29:18)
.  Re: Eintragung MA46 usw..  ([DUCK]Butcher am 04.06.2010, 23:29:21)
..  Re(2): Eintragung MA46 usw..  (AGENT 1 am 05.06.2010, 14:16:13)
...  Re(3): Eintragung MA46 usw..  ([DUCK]Butcher am 05.06.2010, 16:28:39)
 

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