komische ampeln (Linzer-, Hütteldorferstraße)
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Re(2): komische ampeln (Linzer-, Hütteldorferstraße)
24.06.2010, 22:46:17
Ich wäre ja dafür, dass sich die Polizei dort hinstellt ...
und nun dass wofür ich in den Antworten geschimpft werde:

Alle Straßenbahnen abstraft, welche es wagen diese Spur zu verwenden *gg*
Wenn der gleiche Zug-Führer 2x durchfahrt ist es schon eine Wiederholungstat und der Polizist kann die Straft erhöhen ...

Die Öffis werden für Ihre ständigen vergehen bloss nicht bestraft.

Ergänzend:
§38 StVo:
(10) Für die Fahrstreifensignalisierung sind Lichtzeichen mit roten gekreuzten Schrägbalken, grün nach unten zeigendem Pfeil und gelb blinkendem halb links oder halb rechts nach unten zeigendem Pfeil auf nicht leuchtendem Hintergrund zu verwenden. Solche Zeichen sind für jeden Fahrstreifen oberhalb des Fahrstreifens anzubringen. Bei Lichtzeichen dieser Art bedeuten rote gekreuzte Schrägbalken, daß der betreffende Fahrstreifen gesperrt ist, der grün nach unten zeigende Pfeil, daß der Verkehr auf dem betreffenden Fahrstreifen gestattet ist und der gelb blinkende halb links oder halb rechts nach unten zeigende Pfeil, daß Fahrzeuglenker den betreffenden Fahrstreifen ehestmöglich in der angezeigten Richtung verlassen müssen.

§ 1. Geltungsbereich.
(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.

Für Straßenbahnen und Busse gelten diese Zeichen genauso, wie für den Autofahrer.
Wie die Straßenbahn die Spur wechseln soll müssen uns die Wr. Politiker
erklären!

*PIEP*e ... hab den bösen passus gefunden:
(1) Die Führer von Schienenfahrzeugen sind von der Einhaltung der straßenpolizeilichen Vorschriften insoweit befreit, als die Befolgung dieser Vorschriften wegen der Bindung dieser Fahrzeuge an Gleise nicht möglich ist.

Bin also nicht der erste, dem das kleine Dilemma aufgefallen ist.
Somit gibt es auch keine Ausrede mehr ...

24.06.2010, 23:10 Uhr - Editiert von ZombyKillah, alte Version: hier
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