"Wirksame technische Kopierschutzmaßnahmen"
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"Wirksame technische Kopierschutzmaßnahmen"
26.06.2010, 22:35:35
Hi alle,

laut Gesetz ist es nicht erlaubt, technisch wirksame Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, um ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu vervielfältigen. Siehe dazu auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz  , dort steht der genaue Gesetzestext.
Des Weiteren heißt es, dass diese technischen Maßnahmen grundsätzlich - trotz eigentlich eindeutiger Definition - bereits durch ihr bloßes Vorhandensein als wirksam erachtet werden. Der Original-Gesetzestext liegt hier http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html.

Meine Frage: Ich kopiere meine legal gekaufte und laut Kennzeichnung kopiergeschützte Audio-CD mittels EAC für meinen MP3-Player. EAC ist Freeware und so weit der Hersteller in seinen FAQ informiert, kommt ein unbrauchbares Kopierergebnis heraus, wenn die Audio-CD tatsächlich kopiergeschützt ist (und es nicht nur zur Abschreckung auf der CD steht). Bisher hat es aber immer einwandfrei funktioniert.
Meiner Ansicht nach habe ich mit dieser Methode nichts umgangen bzw. habe keine aktiven Maßnahmen zum Knacken ergriffen. Ich habe eine völlig legale, einfache Lesesoftware benutzt, die keinerlei Kopierschutzmechanismen umgeht oder aushebelt. (Die meisten dieser CDs ließen sich auch mit dem Windows Media Player kopieren, aber der kann nun mal kein FLAC.) Auch wenn es nur reine Theorie ist, sieht das wer anders?

Generell finde ich dieses Gesetz und seine Formulierungen völlig schwammig und in seiner aktuellen Form fast unzumutbar, da es viel zu viel Spielraum für Eigeninterpretationen lässt.

MfG

Andy
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Brumdildo, sieh nur, ein Rotbackenpfeifdrüsling!
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