Verschleierung des Aufenthaltsortes bei Mobiltelefon?
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Re: Verschleierung des Aufenthaltsortes bei Mobiltelefon?
09.08.2010, 19:10:06
Hi
Ich steig durch die komplizierten Erklärungen und Deine Rückfragen in diesem Thread nicht restlos durch. Auch die Frage ist nicht ganz eindeutig ausformuliert. Daher eine etwas langatmige Erklärung:

Wie soll das mit dem telefonieren im Ausland aus Sicht der Kunden aussehen:
Wenn ich eine Nummer mit "0043irgendeinenummer" wähle, dann telefoniere ich mit Österreich. Wenn der österreichische Teilnehmer ein mobiltelefon hat und sich nicht nicht in Östereich befindet, dann kann der Anrufer das nicht wissen und - das ist der Punkt der Dich betrifft - auch nicht feststellen! Daher kann auch der Anrufer nicht dafür "zahlen müssen".
Weil es aus der Sicht von Anrufern nicht festzustellen ist, wo der Empfänger des Telefonates ist, zahlt der im Ausland befindliche auch alle Kosten, die mit der Umleitung ins Ausland zusammenhängen. Egal ob vom Ausland nach Österreich oder von Österreich ins Ausland. Da wird nix geteilt.

"Erfüllungsort Österreich" bedeutet auch: Den Anruf aus Serbien bis nach Österreich zahlt der Anrufer, weil er aus dem Ausland anruft, die Weiterleitung nach GB
zahlt der Angerufene. Immer der jeweilig "Verursacher" der Weiterleitung zahlt.

Anders ist das auf der Rechnung. Hier wird das erste Nutzen des fremden Netzes bei jedem(!) Provider in Rechnung gestellt. Wenn man also automatisch einbucht, und dabei den Provider wechselt und auch benutzt, zahlt man "gerne" mehrfach. Zusätzlich gibt es aktive und passive Gesprächsgebühren. Hier muss man allerdings auch die Roamingverträge ansehen, was tatsächlich tragend wird (passive roaming/active roaming). Auf der Rechnung ist daher gut zu sehen, ob und wo im Ausland man war.

Gruß und *zirp*
GriLLe
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