Überstundenpauschale berechnen
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Re: Überstundenpauschale berechnen
30.08.2010, 15:12:18
Wenn Du schreibst, Grundlohn 4200,- incl. 10 h Pauschale, dann ist es sehr wohl ein AI-Vertrag. Nur halt limitiert mit 10 h pro Monat.

Ansonsten müsste es heissen: Gehalt 3.xxx,- plus ÜP für 10 Std =  4xx,-.

Also: Wenn ersteres zutrifft, rechnet man folgendermaßen:

Der Gehalt von 4.200,- ist die Entlohnung für 176 Normalstunden und 15 Überstundenlöhne (10 h + 50% Zuschlag), also für insgesamt 191 Stunden.

(Frage: wieso 176 h ?. das würde eine Normalarbeitszeit von ~ 41 h /Woche bedeuten. Ist das so in deinem KV so geregelt?)

4.200 : 191 = 21,99 Stundensatz.

Für deine Normalarbeitszeit bekommst Du 21,99 * 176 =  3.870,-.

Dies ist sozusagen Dein Grundgehalt für die Normalarbeitszeit von 176 Std.

Wenn Du zusätzlich Überstunden bezahlt bekommst, schaut es so aus:

Normalgehalt/Überstundenteiler= Grundlohn für 1 Stunde.

Der Überstundenteiler ist aber bei den meisten Kollektivverträgen nicht die Normalarbeitszeit (176), sondern es werden die anteiligen Sonderzahlungen (UZ/WR) miteingerechnet. Also 176/14*12 = ~ 151. Dieser Satz sollte in deinem Kollektivvertrag drinstehen.

3.870 / 151 = 25,63 Grundlohn pro Überstunde. Dazu noch 12,81 (50 % Zuschlag). Also 38,44 pro 50%iger Überstunde.

Erwähnenswert ist noch, daß sowohl bei den herausgerechneteten Überstunden als auch bei den ev. zusätzlich bezahlten Überstunden die steuerfreien Überstundenzuschläge im Rahmen des ESTG berücksichtigt werden können. Voraussetzung ist allerdings, daß als Nachweis Zeitaufzeichnungen geführt werden.

Zum Verständnis noch: Bei der Herausrechnung der 10 Üb.Std. aus dem Gesamtgehalt wird der 13. und 14. Gehalt nicht berücksichtigt, weil dieser Gesamtgehalt eh 14 x bezahlt wird.

Eine solche Regelung, also AI-Gehalt plus Überstundenentlohnung ist aber meiner Meinung nach eine arbeitsrechtliche und lohnverrechnerische "Unzucht", da eine ordnungsgemäße Gehaltsabrechnung net ganz leicht durchzuführen ist. Besser wäre Gehalt + Ü-Pauschale 10 h + zusätzlich bezahlte Überstd (Nacht, Sonn-, Feiertage z.B).

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