rechtliche Frage
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Re(6): rechtliche Frage
28.11.2010, 09:07:26
Ich wäre entsetzt, wenn es in AT ein Gericht gibt, dass die Annahme der Anzahlung nicht als Vertragsabschluß (durch schlüssige Handlung)
interpretiert.

Wenn dieser Fall korrekt geschildert wurde, so hätte der Verkäufer den Käufer aufgefordert, die Anzahlung zu leisten. Dann stimme ich dir zu.

Wenn aber Käufer, wie das sehr oft passiert, von sich aus eine Zahlung an den Verkäufer leisten, noch ohne, dass dieser prüfen kann, ob er die Bestellung übverhaupt annehmen kann, dann schaut es wieder anders aus. Denn wie soll denn ein Verkäufer verhindern, dass Geld auf seinem Konto eingeht?

Als CWsoft noch existierte, haben wir das versucht, es gab (im Shop zumindest) keine Bankvervindung zu lesen. Wir wollten die Gelegenheit haben, einen Kundenwunsch zuerst auf Ausführbarkeit zu überprüfen, weil das Geld hin, Geld zurück doch beiden Seiten Zeit und Nerven kostet.

Was ist passiert? Nahezu alle Kunden, die gewohnt waren, Vorkasse zu zahlen, um ihr Wunschprodukt möglichst schnell zu erhalten, haben uns mit Mails bombardiert, wieso sie nicht überweisen könnten, wo denn die Bankverbindung zu finden sein, ob wir denn keine Bestellungen entgegennehmen wollten etc. Unglaublicher Zusatzaufwand nur dafür, dass wir Kunden schützen bzw. zufriedener machen wollten. (Bei uns wurde eine Bestellung damals nach Einlangen (während der Arbeitszeit) geprüft und danach sofort ein Mail mit Endbetrag und Bankverbindung versendet - da waren die Beschwerdemails aber auch schon im Haus.) Tja, wie man's macht.... ;)
  
Euer CWsoft
persönlich erreichbar unter +43 676 587 8890
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