Fahrtkosten zum Kind steuerlich absetzen
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Re(5): Fahrtkosten zum Kind steuerlich absetzen
02.12.2010, 18:18:06
ist und bleibt Unsinn. Nenn mir eine Rechtsgrundlage, wo geschlechtsspezifisch
unterschieden wird


Die ständige Rechtssprechung zeigt das, die Summe der Einzelfallentscheidungen. Bestes Beispiel: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20020312_OGH0002_0050OB00056_02Z0000_000  

Die Mutter säuft regelmäßig und hat das Kind geschlagen, Antrag auf Übertragung der Obsorge an den Vater wird von Letztinstanz abgewiesen und an die Erstinstanz zurückverwiesen was das Kind für weitere Jahre in die Hölle "Trinkende Mutter" zurückschickt... Und nein, ich habe keinen persönlichen Bezug zu dem Fall...

die Anzahl der Fälle, wo Väter in intakten Beziehungen tatsächlich 50% der
Kinderversorgung übernehmen, leider ebenfalls....na no na muss sich das dann
auf die Rechtssprechung im Scheidungsfall auswirken


Wieso soll sich das auswirken? Die Kinderbetreuung unterliegt der freien Vereinbarung des Ehepaars und für die Obsorge sollte allein entscheidend sein wer das Kind besser betreuen kann.

Deine Meinung dass die vorherige Betreuung sich da auswirken soll läuft auf ein "Ätsch, du hast dich vorher nicht gekümmert also darfst du jetzt nichts mehr" hinaus.

Gibt genug Frauen die es sich in der Ehe daheim gemütlich machen ("Ich hab ein Kind, ich brauch nicht arbeiten gehen) und wo der Mann 12 Stunden am Tag arbeiten muss um die Familie zu erhalten weil die Frau gar keine Chance hat genug zu verdienen um die Familie zu erhalten. Warum soll der Mann kein Recht auf das Sorgerecht des Kindes haben.

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