Mc Shark - darf McShark negarive Berichte entfernen lassen? Zensur?
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Re(3): Mc Shark - darf McShark negarive Berichte entfernen lassen? Zensur?
18.12.2010, 09:25:33
das witzigsein vergeht einem allerdings

Merke ich gerade. Du hast wohl nicht bemerkt, dass ich mit "Da wollt wohl jemand witzig sein" Diabolo2000 gemeint habe, der aus deiner Beschwerde eine Umfrage gemacht hat. Und eine Umfrage ändert nun mal nichts an der Gesetzeslage.

Und jetzt lies bitte mein Posting nochmals und beruhige dich wieder etwas. ;)

kann ich rechtlich (eventuell wegen rufschädigung belangt werden) wenn ich den text des gerichtsurteiles zur information von usern im forum bekanntgebe.

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, so ist der Vorwurf erwiesen, also mit diesem Urteil als wahr bestätigt.

Wenn du Wahres und Beweisbares öffentlich kund tust (und kein anderes Recht - z.B. aus anderen Verträgen blafasel...), so ist eine Klage wegen Rufschädigung (Kreditschädigung) zwar noch immer möglich. Sobald du in einem Verfahren den Beweis vorlegen kannst (nicht Vermutungen, nicht Meinungen, sondern ein unterschriebenes, rechtsgültiges Urteil im Original oder einer notariell beglaubigten Kopie), würde so eine Klage abgewiesen.

Die meisten enttäuschten Kunden machen nur den Fehler, in Ihre Meinungsäußerung zusätzlich noch (strafrechtlich relevante) Vorwürfe einzubauen, die nicht belegbar sind - z.B.: Die Firma hat mich betrogen etc. Dann gibst auch vor Gericht Haue.

Sollte das Urteil aber noch nicht rechtskräftig sein, würde ich die Finger davon lassen.

M.A.Morpheus ist in diesem Forum ein guter, rechtlich einwandfrei ausgebildeter Ansprechpartner, der dir dazu Auskunft geben kann.

Edit: Ich lese jetzt nochmals deinen Betreff " darf  McShark negarive Berichte entfernen lassen? Zensur?" Und darauf kann ich dir nur antworten: McShark kann natürlich schon, auch wenn das Urteil rechtskräftig ist. Nicht jeder Provider will sich in gerichtliche Nervenkriege stürzen. Und wenn diese Gefahr gegeben ist (geht gar nicht darum, ob er gewinnen würde), dann ist die Hose oftmals näher als das Hemd. Zensur? Ja, ja, kommt fast überall in unserer Welt vor, nicht nur in China und Nordkorea.
  
Euer CWsoft
persönlich erreichbar unter +43 676 587 8890
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18.12.2010, 09:35 Uhr - Editiert von CWsoft, alte Version: hier
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Re(4): Mc Shark - darf McShark negarive Berichte entfernen lassen? Zensur?
18.12.2010, 18:19:21
kann schon sein, dass sich manche nur spielen - wie du ev. bemerkt hast, habe ich noch keine erfahrung in foren. möglicherweise wurde deshalb mein tieferstehender beitrag in einem anderen forum am nächsten tag über initiative von den haien gelöscht. aber viele andere negative auch - die positiven bleiben stehen - ich finde das kann zu einer verzerrung des bildes führen, deshalb rege ich auch die debatte an.
  
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      Angry McShark - läsio enormis - gerichtsurteil lautet auf wandlung

          aufgrund gemachter erfahrung finde ich es ratsam vor einem kauf bei mcshark eine rechtschutzversicherung abzuschließen. musste über zwei jahre prozessieren, um eine wandlung durchzusetzen. mein aufwand der beweisführung war größer (obwohl prozesskosten und gutachter mcshark zahlen musste), als der wert des laptops, dessen gebrauchtzustand beharrlich bestritten wurde. kaufpreis für auslauftype 799.-- euro - wert des ibooks g 4 laut gutachten des gerichtlich beeideten sachverständigen 275.-- euro. weitere unglaubliche details folgen.
          wer hat ähnliche erfahrungen ?

gelöscht über Initiative McShark am nächsten Tag - Kann den Moderator voll verstehen, weil dahinter wahrscheinlich eine Drohung stand.  

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Re(6): Mc Shark - darf McShark negarive Berichte entfernen lassen? Zensur?
19.12.2010, 00:02:50
bitte noch um geduld bis ich die völlige absicherung habe, dass das urteil ins forum gestellt werden kann, ohne gegen irgendeine regelung zu verstoßen. diesbezüglich mehr sicherheit zu bekommen war ja der zweck der anfrage.
was bis jetzt behauptet wurde kann jederzeit schriftlich bewiesen werden.
das urteil "wandlung" wurde 2009 gefällt, der kauf erfolgte ende 2006.
die wandlung wurde von mcshark azeptiert und man hat mich auch aufgefordert das gerät zurückzubringen und mir mitgeteilt, dass ich mir den kaufpreis abholen darf. soweit ist mcshark im recht.

ich habe das abgestellte gerät bis jetzt nicht zurückgebracht, weil ich mir im laufe des prozesses geschworen habe, nie wieder eine mcshark filiale zu betreten und außerdem mein aufwand an recherchen, gerichts- und rechtsanwaltsterminen, fotodukumentationen, von nerven, frust und schlaflosigkeit will ich gar nicht reden, weit über den restwert des laptops heinausgeht. ich habe diesen standpunkt mehrmals mcshark mitgeteilt, man besteht aber dort auf einer retournierung, was natürlich dem gesetz entspricht. wenn das gerät (produktion early 2004) das laut gutachter beim kauf Ende 2006 nur 275 euro wert war.....  wieviel wird es wohl beim gerichtsurteil 2009 noch wert gewesen sein, bzw. ist es heute. ich habe nach klagseinbringung mitte 2007 das Notebook weggeräumt und ein letztmodell bei niedermeier um 899.- euro gekauft.
ich stehe auf dem standpunkt, dass mcshark in diesem krassen fall von kundenservice ? (we are with you) den kaufpreis überweisen sollte und mir die fahrt in die filiale (fahrt 180 km - die ich durch den aufgezwungenen prozess mehrmals in kauf nehmen mußte) ersparen müßte.
meinen schaden der mir über unzählige details für beweisführung und prozessführung über lange zeit aufgebürdet wurde, nun einzeln zu quantifizieren und  einzuklagen, will ich wirklich nicht. hier  wäre meiner meinung auch das konsumentschutzgesetz zu verbessern. die gerichte sind ohnehin überlastet, auch dieser prozess war meines erachtens verschwendete gerichtskapazität, weil meine nicht anerkannten reklamationen (langer schriftverkehr) klar genug waren, um anerkannt zu werden. was hätte ich aber machen sollen?
das fast 3 jahre alte notebook (bei dem sich im laufe des prozesses herausstellte, dass auch die prozessorleistung und die festplattenkapazität nicht den zusagen bzw. daten auf der faktura entsprach - es war die vorvorgängerversion -  mit wert 275 euro für 799 euro hinzunehmen ???
  
was ich am erbärmlichsten empfand, war, dass mcshark im einspruch an das gericht - für den fall, dass das gericht der wandlung stattgibt -    von einer studentin verlangte, dass sie in diesem fall 800.- euro als miete zu zahlen hätte.
das heißt, gerät zurückbringen, 799 euro zurückbekommen und 800.-- euro an mcshark für miete abzuliefern. ich bekomme jetzt noch bluthochdruck, wenn ich diese eingabe an das gericht, die vor mir liegt, lese. ich weiß nicht ob ich diese, für mich unfassbare originalschrift an das gericht, parallel zu dem urteil, einscannen darf.
  
darf man nun in einem forum seine erfahrungen sachlich schildern oder ist das in einer demokratie gefährlich ?
das gerichtsurteil, das gutachten des gerichtich beeideten sachverständigen liegt vor, meine angaben können belegt werden.

bitte um meinungen, wo ich hier falsch liege - sollte es so sein, werde mich mich entsprechend bei mcshark entschuldigen und eine richtigstellung an gleicher stelle durchführen.

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