Re(6): Mc Shark - darf McShark negarive Berichte entfernen lassen? Zensur?
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.  darf man  (Diabolo2000 am 17.12.2010, 20:50:04)
.  darf man nicht  (Diabolo2000 am 17.12.2010, 20:50:12)
..  Re: darf man nicht  (zarathus am 17.12.2010, 21:04:50)
...  Re(2): darf man nicht  (Diabolo2000 am 17.12.2010, 21:17:52)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (q.e.d. am 17.12.2010, 22:31:27)
.  darf und soll man  (pong am 17.12.2010, 23:46:46)
..  Re: darf und soll man  (robotti am 18.12.2010, 10:24:29)
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Re(6): Mc Shark - darf McShark negarive Berichte entfernen lassen? Zensur?
19.12.2010, 00:02:50
bitte noch um geduld bis ich die völlige absicherung habe, dass das urteil ins forum gestellt werden kann, ohne gegen irgendeine regelung zu verstoßen. diesbezüglich mehr sicherheit zu bekommen war ja der zweck der anfrage.
was bis jetzt behauptet wurde kann jederzeit schriftlich bewiesen werden.
das urteil "wandlung" wurde 2009 gefällt, der kauf erfolgte ende 2006.
die wandlung wurde von mcshark azeptiert und man hat mich auch aufgefordert das gerät zurückzubringen und mir mitgeteilt, dass ich mir den kaufpreis abholen darf. soweit ist mcshark im recht.

ich habe das abgestellte gerät bis jetzt nicht zurückgebracht, weil ich mir im laufe des prozesses geschworen habe, nie wieder eine mcshark filiale zu betreten und außerdem mein aufwand an recherchen, gerichts- und rechtsanwaltsterminen, fotodukumentationen, von nerven, frust und schlaflosigkeit will ich gar nicht reden, weit über den restwert des laptops heinausgeht. ich habe diesen standpunkt mehrmals mcshark mitgeteilt, man besteht aber dort auf einer retournierung, was natürlich dem gesetz entspricht. wenn das gerät (produktion early 2004) das laut gutachter beim kauf Ende 2006 nur 275 euro wert war.....  wieviel wird es wohl beim gerichtsurteil 2009 noch wert gewesen sein, bzw. ist es heute. ich habe nach klagseinbringung mitte 2007 das Notebook weggeräumt und ein letztmodell bei niedermeier um 899.- euro gekauft.
ich stehe auf dem standpunkt, dass mcshark in diesem krassen fall von kundenservice ? (we are with you) den kaufpreis überweisen sollte und mir die fahrt in die filiale (fahrt 180 km - die ich durch den aufgezwungenen prozess mehrmals in kauf nehmen mußte) ersparen müßte.
meinen schaden der mir über unzählige details für beweisführung und prozessführung über lange zeit aufgebürdet wurde, nun einzeln zu quantifizieren und  einzuklagen, will ich wirklich nicht. hier  wäre meiner meinung auch das konsumentschutzgesetz zu verbessern. die gerichte sind ohnehin überlastet, auch dieser prozess war meines erachtens verschwendete gerichtskapazität, weil meine nicht anerkannten reklamationen (langer schriftverkehr) klar genug waren, um anerkannt zu werden. was hätte ich aber machen sollen?
das fast 3 jahre alte notebook (bei dem sich im laufe des prozesses herausstellte, dass auch die prozessorleistung und die festplattenkapazität nicht den zusagen bzw. daten auf der faktura entsprach - es war die vorvorgängerversion -  mit wert 275 euro für 799 euro hinzunehmen ???
  
was ich am erbärmlichsten empfand, war, dass mcshark im einspruch an das gericht - für den fall, dass das gericht der wandlung stattgibt -    von einer studentin verlangte, dass sie in diesem fall 800.- euro als miete zu zahlen hätte.
das heißt, gerät zurückbringen, 799 euro zurückbekommen und 800.-- euro an mcshark für miete abzuliefern. ich bekomme jetzt noch bluthochdruck, wenn ich diese eingabe an das gericht, die vor mir liegt, lese. ich weiß nicht ob ich diese, für mich unfassbare originalschrift an das gericht, parallel zu dem urteil, einscannen darf.
  
darf man nun in einem forum seine erfahrungen sachlich schildern oder ist das in einer demokratie gefährlich ?
das gerichtsurteil, das gutachten des gerichtich beeideten sachverständigen liegt vor, meine angaben können belegt werden.

bitte um meinungen, wo ich hier falsch liege - sollte es so sein, werde mich mich entsprechend bei mcshark entschuldigen und eine richtigstellung an gleicher stelle durchführen.

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