Alkoholisiert am Beifahrersitz
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Re(4): Alkoholisiert am Beifahrersitz
11.03.2011, 12:58:08
Lieber Howard!
Diese Entscheidung kannte ich nicht, jedoch anderen vergleichbare.
Deine Korrektur stimmt, wir schreiben jedoch an einander vorbei.
Wenn du betrunken am Auto gesessen bist, mit Abblendlicht und Heizung eingeschaltet, hast du das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen (in verwaltungsrechtlichem Sinne). Das stimmt natürlich.

Aber sehr wohl bei einer Konstellation in derer ich eine Entscheidung gelesen habe, wenn der dringende Verdacht entsteht, dass du eine strafbare Handlung begehen kannst oder gar hast (und das kann der Exekutivbeamte nicht im Voraus qualifizieren, ob es sich um potentielle Verwaltungsübertretung oder um was andere handelt), ist das Einschreiten der Polizei als Abwendung ein mögliche Straftat zu beurteilen.

Die Polizei wird dich einvernehmen, du wirst erzählen, dass dein Freund, der Autofahrer ist und nicht betrunken ist, dabei war dich nach Hause mit deinem Auto zu fahren. Er ist bereits aufs Klo gegangen. Die Sache ist abgeschlossen.

Oder die Polizei wir dir vorhalten, dass der Motor noch warm ist, weit und breite hast du keinen Freund, das Auto wurde vor kurz gestohlen und du den Schlüssel dabei hast. Da ist die mögliche Straftat. Dabei, ob du betrunken bist oder nicht, spielt keine Rolle (wenngleich den Führerschein schon auf Grund eines Diebstahls abgenommen werden kann).

Edit: Natürlich bin ich dabei vom Thema weggegangen. Ich werfe den ersten Postler keine Diebstahlt, es ging nur daran die Art von Handlungen auseinander zu halten.
  
11.03.2011, 13:00 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
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