Re(5): Wiener Städtische... Kunde = anonymer Geldsack
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Wiener Städtische... Kunde = anonymer Geldsack
13.03.2011, 08:59:31
Ich hätte mir nie gedacht, dass man mit einer Versicherung schon ohne Schadensfall solchen Stress haben kann, und deren augenscheinlich kundenfeindlich Charakter so deutlich erkennt.

Fall: Liegenschaft erworben, nach langer Übergangsfrist für den Umzug der Vorbesitzer war es an der Zeit, die Liegenschaft zu übernehmen, damit auch Risiko und Nebenkosten. Kanal, Strom, Wasser und... ja, Versicherung.

Die Hausversicherung wurde aber laut ihrer Aussage von der Vorbesitzerin "mitgenommen" (geht, nach §68 VersVG, wie ich erfahren habe). Auf diese Auskunft hab' ich natürlich sofort eine Versicherung abgeschlossen, musste ja annehmen, dass kein Versicherungsschutz besteht. Man weiß nie, das Haus ist in den "undefinierten Wochen", also von Auszug der Vorbesitzer bis zu meinem Einzug doch eine zeitlang leer gestanden.

Ein Monat später bekomme ich einen Anruf von der Wiener Städtischen, ich möge meine Daten bekanntgeben, da ich die Polizze XYZ übernommen habe. Da ich nichts davon wusste und auch nicht einsehe warum ich die selbst abgeschlossene Versicherung kündigen sollte wegen der auf meinen "Hilferuf" hin ein Vertreter spät abends weit gefahren ist habe ich sofort (ist drei Tage nach diesem Telefonat bei der Versicherung eingetroffen) gekündigt.

Antwort der Versicherung: "Sie haben die Liegenschaft mit 15.12.2010 erworben, eine rechtskräftige Kündigung muss laut §70 Abs.2 des VersVG innerhalb eines Monats nach Erwerb beim Versicherer eingelangt sein. Wir können Ihre Kündigung, die am 20.1.2011 einlangte, daher nicht annehmen".

Abgesehen von der Paragraphenreiterei (es geht hier um wenige Tage, das sagt viel darüber aus wie kleinlich die Versicherung mit den Interessen ihrer Kunden umgeht, bei der Wiener Städtischen möchte ich keinen Schadensfall haben wenn das genauso läuft) sagt genau dieser §70 auch, dass:

"§ 70 Abs. 2 VersVG:                            
Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen. Die Kündigung kann nur mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluss der laufenden Versicherungsperioden erfolgen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird.

Hatte der Erwerber von der Versicherung keine Kenntnis, so bleibt das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monates vom Zeitpunkt an bestehen, in welchem der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt hat."

Abgesehen davon, dass im zweiten, eingeschriebenen Brief den ich diese Woche erhalten habe, der Wohnsitz der Vorbesitzerin als Bestandteil der Polizze angegeben wird, was ich verdächtig finde - hier versucht eine Versicherung mit der Brechstange und dem (ich muss unterstellen bewusst, weil so lang ist der Paragraph nicht) halbherzig zitierten Gesetzestext Kunden dumm zu halten und zu knebeln. Ich erwarte von einem VersicherungsPARTNER zumindest, dass er mir den Sachverhalt und die Gesetzeslage ehrlich schildert.

Mein Glück: ich habe seit Jahren bereits drei Polizzen bei der Wiener Städtischen, ohne jemals eine Leistung gebraucht zu haben (immerhin über 1500,- pro Jahr). Sehe mich von daher als guter Kunde. Dass der Hinweis ein Vertrauensverlust meinerseits würde eine Kündigung dieser drei Polizzen mit sich bringen ABSOLUT ignoriert wurde sagt ebenfalls viel darüber aus wie viel der Wiener Städtischen daran liegt, Kunden auf Basis gegenseitigen Vertrauens zu halten.

Meinungen, Vorschläge, Ratschläge?

Option 1: akzeptieren, alle Polizzen zahlen bis Kündigungsfrist
Option 2: bei Haushalt streiten, restliche Polizzen zahlen bis Kündigungsfrist
Option 3: bei Haushalt streiten, Fahrzeuge ab- und anmelden um sofort aus der Versicherung rauszukommen (Trotzreaktion, wäre definitiv teurer als Opt.1 und Opt.2)


Edit: Rückmeldung von der Versicherung nach der unten vorgeschlagenen Option 4.
"Obwohl die Beweislast der Unkenntnis bei Ihnen liegt akzeptieren wir Ihre Kündigung mit 20.1.".
Ich wüsste nicht wie ich beweisen soll, dass ich etwas nicht weiß. Ich könnte beweisen wenn ich etwas wüsste, die Versicherung könnte beweisen, dass ich ein Schreiben oder was auch immer bekommen habe... aber umgekehrt?

Ebensogut könnte ich beweisen, dass ich NICHT weiß wieviel eins und eins ist. Umgekehrt ist's leicht, das kann man beweisen, das könnte mit Video- oder Briefdokumenten auch ein Fremder beweisen...

Egal. Kündigung akzeptiert, ich werde die Sache also auf sich beruhen lassen. Ich will ja nur meine Ruhe haben ;-)

15.03.2011, 14:07 Uhr - Editiert von Coolie, alte Version: hier
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