Re(4): Trinkwasserbrunnen und Düngemittel, Pestizide und Co
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Re(4): Trinkwasserbrunnen und Düngemittel, Pestizide und Co
20.03.2011, 19:08:35
@danielcart
danke für die links!


laut ris: Wasserrechtsgesetz 1959

Bewilligungspflichtige Maßnahmen.

§ 32. (1) Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit (§ 30 Abs. 3) beeinträchtigen, sind nur nach wasserrechtlicher Bewilligung zulässig. Bloß geringfügige Einwirkungen, insbesondere der Gemeingebrauch (§ 8) sowie die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung (Abs. 8), gelten bis zum Beweis des Gegenteils nicht als Beeinträchtigung.
(2) Nach Maßgabe des Abs. 1 bedürfen einer Bewilligung insbesondere
a)
die Einbringung von Stoffen in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand in Gewässer (Einbringungen) mit den dafür erforderlichen Anlagen,
b)
Einwirkungen auf Gewässer durch ionisierende Strahlung oder Temperaturänderung,
c)
Maßnahmen, die zur Folge haben, daß durch Eindringen (Versickern) von Stoffen in den Boden das Grundwasser verunreinigt wird,
d)
die Reinigung von gewerblichen oder städtischen Abwässern durch Verrieselung oder Verregnung,
e)
eine erhebliche Änderung von Menge oder Beschaffenheit der bewilligten Einwirkung.
f)
das Ausbringen von Handelsdünger, Klärschlamm, Kompost oder anderen zur Düngung ausgebrachten Abfällen, ausgenommen auf Gartenbauflächen, soweit die Düngergabe auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne  Gründeckung 175 kg Stickstoff je Hektar und Jahr, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung einschließlich Dauergrünland oder mit stickstoffzehrenden Fruchtfolgen 210 kg Stickstoff je Hektar und Jahr übersteigt. Dabei ist jene Menge an Stickstoff in feldfallender Wirkung anzurechnen, die gemäß einer Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (§ 55l) in zulässiger Weise durch Wirtschaftsdünger ausgebracht wird.



das heißt, dass eigentlich die Gülle und Co fast neben meinen Brunnen ausleert werden kann. wieviel kg Kunstdünger auf den Acker kommen, kann ich auch nicht überprüfen. da bleibt ja nur zu hoffen, dass der Landwirt weis, was er tut...


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