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Re(7): bruisersoft.com
14.05.2002, 19:24:32
jetzt hab ich mir die entsprechenden Gesetze (e-commerce und Fernabsatz) mal geholt und komplett gelesen, woraufhin ich zu folgender Meinung gekommen bin (mit der Bitte um Korrektur/Widerspruch 8-) ):

1. Nichtannahme einer Warensendung ist KEIN geeignetes Mittel, den Rücktritt zu erklären.

2. Der Rücktritt kann jederzeit bis zur Lieferung + 7 Werktage erfolgen. (Ich kann die Ware aber innerhalb von 7 Werktagen zurücksenden. )

3. Rücktritt durch Rücksendung
3a. Ich habe dafür maximal das Rückporto zu bezahlen und das auch nur, wenn es vorher vereinbart wurde
3b. es darf ein Nutzungsentgelt/Wertminderung begehrt werden. Reine Entgegennahme begründet aber keine solche
3c. darüberhinaus dürfen mir keine wie auch immer gearteten Kosten entstehen (also auch keine Bearbeitungsgebühr, Stornoentgelt, oder wie immer es manche Händler auch titulieren mögen)

4. Lieferung
4a. der Händler hat die Lieferung bis spätestens 30Tage nach Bestellung auszuführen, außer er nimmt die Bestellung erst gar nicht an (das ist dem Verbraucher UNVERZÜGLICH mitzuteilen)
4b. kann der händler die Leistung nicht erbringen (warum auch immer),  so hat er dies dem Verbraucher UNVERZÜGLICH mitzuteilen.

mein Fazit zum oben geschilderten Fall:
F1: die Bestellung wurde vom Händler nicht abgelehnt, der Kaufvertrag damit an sich gültig
F2: Kunde hat innerhalb offener Frist storniert - Vertrag nichtig
F3: maximale Lieferfrist von 30 tagen wurde kommentarlos überschritten - Vertrag abermals nichtig
F4: eine jetzt noch eintreffende Lieferung braucht daher nicht mehr angenommen zu werden, der Kunde hat keinesfalls irgendwelche Kosten zu tragen

Anmerkung: Fazit gilt nur für diesen einen fall! Andere Fälle, andere Lösungen;-)

mfg
AVS

Katzen sind intelligenter als Hunde!
Man wird niemals 8 Katzen dazu bringen, einen Schlitten durch den Schnee zu ziehen!
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