Ubersicht gewahrleistung verschiedene firmen
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Ubersicht gewahrleistung verschiedene firmen
14.05.2002, 20:16:45
Auf grund von meine verargerung uber die leistung von Birg/Vobis und die darauf folgende diskussion habe ich beschlossen mal eine ubersicht zu geben was wirklich laut AGB an garantie geboten wird ab 1.1.2002 (Alles ausschnitte aus die AGB links von Geizhals oder wenn anders angegeben) ;

Birg/Vobis
(Keine angaben uber Geizhals !)
BIRG Computer gewährleistet dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmangeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ,SECHS Monate.

NRE
Die Gewährleistungsfrist beträgt ab dem 1.1.2002 24 MONATE. Die Frist beginnt mit Lieferung (= Rechnungsdatum) der Ware. Beanstandungen offensichtlicher Mängel bzw. Fehlbestände sind uns unverzüglich jedoch spätestens binnen 7 Tagen anzuzeigen.

Magus/RTS
RTS leistet für die Zeit von 2 JAHREN ab Lieferung Gewähr dafür, daß der Vertragsgegenstand bei Übergabe keine Material- oder Herstellungfehler aufweist. Für Eingabegeräte, wie insbesondere Tastatur, Maus, Diskettenlaufwerke, Scanner gilt jedoch die 6-monatige Gewährleistungsfrist. Reklamationen bei Halbleitern (wie zB. CPU, RAM) können nur innerhalb von 5 Tagen ab Warenerhalt anerkannt werden. Von der Gewährleistung jedenfalls ausgeschlossen sind Verschleißreparaturen sowie die Beseitigung von Mängeln, die durch unsachgemäße Benutzung oder Bedienung entstanden sind. Voraussetzung der Gewährleistung ist fristgerechte, nämlich unverzügliche Mängelrüge. Liegen - unter dieser Voraussetzung - von RTS zu vertretende Mängel vor, so beschränkt die Gewährleistungspflicht sich nach Wahl RTSs auf Reparatur oder Austausch der schadhaften Teile. Die dabei notwendige Arbeitszeit für die Reparatur/den Austausch wird nicht in Rechnung gestellt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den mangelhaften Vertragsgegenstand auf seine Kosten an RTS zu übersenden bzw. zu übergeben und nach Reparatur abzuholen und trägt das Risiko des Transportes.

Hitek
Bei berechtigten Meldungen von Mängeln innerhalb von 24 MONATEN nach Lieferung erfolgt nach unserer Wahl kostenlose Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden oder Ersatzlieferung in angemessener Frist. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Folgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenem Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung.

Peluga
(Keine angaben gefunden)

Diskontcomputer
(nicht zu kopieren, daher zusammenfasung)
6 monaten, 'ubernimmen' hersteller garantie ohne dafur 'selbst ein zu stehen'

It-now
(Keine ahnung. Hab die gewahrleistung x mal gelesen und nur gelernt was alles nicht gewahrt wird.)

Puntigam
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, bieten wir für Hardware- und Softwareprodukte auf die Dauer von 12 Monaten ab Rechnungslegung Garantie

E-tec
Ecotec Computer gewährt auf Personal Computer 1 Jahr, auf Einzelkomponenten 6 Monate Garantie. Bei Monitoren beträgt die Herstellergarantie in der Regel 3 Jahre. Bei Geräten wie Monitoren, Druckern, Scannern und ähnlichem kommen zur Abwicklung
der Garantie die Bestimmungen der Hersteller zur Anwendung




Wer lust hat kann noch einige zufugen |-D

Wykat

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.......
Re(7): Ubersicht gewahrleistung verschiedene firmen
IZE
14.05.2002, 22:56:42
1. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, bedeutet daß jeder Händler
daran gebunden ist!  

Gewährleistung:Dauer 2 Jahre ab Übergabe (Rechnungslegung), der
Übergeber (Händler) gewährt dass die Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe
frei von Fehler und Mängel sind! Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten
beim Übergeber (Händler), ab 6 Monaten beim Übernehmer (Kunde) !
Bitte beachten, dass Beschädigungen oder andere Manipulationen
an den reklamierten Artikel, den Verlust eines Anspruchs zunichte
macht!

2. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händler,
es muss keine Garantie gegeben werden! Des weitern gilt die jeweilige
Garantiebestimmung, die ebenfalls frei interpretiert werden kann
und auch nicht bindend ist! Bitte beachten, dass Beschädigungen oder andere Manipulationen
an den reklamierten Artikel, den Verlust eines Anspruchs zunichte
macht!

3.Beispiel: Grafikkarte gekauft, 6 oder 8 Monate damit gespielt plötzlich
kein Bild mehr, Graka putt !
Keine Gewährleistung, da die Karte bei Übernahme und darüber
hinaus problemlos funkte, aber Garantie (laut Hersteller-Händler)
möglich (wenn nicht gegen die Garantiebestimmungen verstoßen
wurde)!

Allgemein: Händler die die Garantie der Hersteller weitergeben und,
oder selber diese gewähren, sollte schon 12Monate oder mehr sein,
sind eine Empfehlung wert, auch wenn diese ein wenig teurer sind!
Denn merke, wenn der "böse" Händler keine Garantie gibt und
die Gewährleistung ablehnt wird es erst richtig teuer!!

Ich bitte an dieser Stelle Grummel und Co um Ergänzung
oder Korrektur (falls notwendig) ! ;-)

mfg

IZE


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