Re: Wertpapier-KESt verfassungswidrig ?
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Re: Wertpapier-KESt verfassungswidrig ?
10.11.2011, 14:07:01
Die im Rahmen der Budgetsanierung eingeführte neue Besteuerung von Wertzuwächsen bei Aktien und sonstigen Kapitalanlagen tritt erst mit 1.4.2012 in Kraft. Für alle seit dem 1.1.2011 erworbenen Aktien und Investmentfonds
wurde aber die Spekulationsfrist auf bis zu 15 Monate (= bis 31.3.2012) verlängert.

Dies bedeutet: Wenn Sie eine im Jänner 2011 angeschaffte Aktie erst im März 2012 (also nach 14 Monaten) verkaufen, müssen Sie den realisierten
Spekulationsgewinn mit bis zu 50% Einkommensteuer versteuern.

Weiters gilt bei allen anderen nach dem 30.9.2011 und vor dem 1.4.2012 entgeltlich erworbenen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen, Derivate) jede Veräußerung oder sonstige Abwicklung (z.B. Glattstellung, Differenzausgleich)
als steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft (Einkommensteuer bis 50%). Alle Veräußerungen von Kapitalanlagen nach dem 31.3.2012 unterliegen dann aber jedenfalls schon der neuen Wertpapiergewinnsteuer von 25%.

Wer als steuerehrlicher Anleger daher z.B. bei einer ab 1.1.2011 erworbenen Aktie (= Neuanlage) seinen Gewinn steuergünstig lukrieren will, sollte bis 1.4.2012 zuwarten, da der Kursgewinn dann nur mehr mit 25% und nicht mit
bis zu 50% besteuert wird.
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Es ist nicht so, dass der Staat so viel Geld einnimmt, wie er braucht. Vielmehr gibt er alles Geld aus, dass er kriegen kann. Ronald Reagan

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