Links abbiegende Vorrangsstraße mit Ampel
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Re: Links abbiegende Vorrangsstraße mit Ampel
21.07.2011, 21:29:48
§ 38 StVO. Bedeutung der Lichtzeichen.

(4) Grünes Licht gilt als Zeichen für "Freie Fahrt". Bei diesem Zeichen haben die Lenker von Fahrzeugen, wenn es die Verkehrslage zuläßt, weiterzufahren oder einzubiegen. Beim Einbiegen dürfen die Benützer der freigegebenen Fahrstreifen sowie Fußgänger und Radfahrer, welche die Fahrbahn im Sinne der für sie geltenden Regelungen überqueren, weder gefährdet noch behindert werden. Beim Einbiegen nach links ist den entgegenkommenden geradeaus fahrenden sowie den entgegenkommenden nach rechts einbiegenden Fahrzeugen der Vorrang zu geben. Fahrzeuge, die von Hauptfahrbahnen kommen, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus Nebenfahrbahnen kommen.



Wenn der Gegenverkehr grün hat, hat er "Freie Fahrt". Egal ob du auf einer Vorrangstraße bist: als Linksabbieger bist im Nachrang gegenüber dem Gegenverkehr.




Sobald aber die Ampel außer Betrieb ist, gelten die Tafeln, dann gilt:

§ 19 StVO. Vorrang.
(4) Ist vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" oder "Halt" angebracht, so haben sowohl die von rechts als auch die von links kommenden Fahrzeuge den Vorrang. Ist jedoch auf einer Zusatztafel ein besonderer Verlauf einer Straße mit Vorrang dargestellt, so haben die Fahrzeuge, die auf dem dargestellten Straßenzug kommen, den Vorrang, unabhängig davon, ob sie dem Straßenzug folgen oder ihn verlassen; ansonsten gilt Abs. 1. Beim Vorschriftszeichen "Halt" ist überdies anzuhalten.


  

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