Garagenzufahrt absperren - aber wie?
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Re(5): Garagenzufahrt absperren - aber wie?
13.08.2011, 18:41:41
Häh, das kapiere ich jetzt nicht?-)


Derjenige der unberechtigerweise einen Parkplatz benutzt und auch auf Zuruf nicht reagiert hat sicher auch keine Hemmungen sich vor einen Parkplatz zu stellen und eben nicht zu reagieren.

Ok, eine Variante, die ich nicht bedachte: Stehen die auf einem fremden oder auf einem nichtvermieteten Parkplatz? Ich ging von der ersten Variante aus.

Im zweiten Fall machen Deine Aussagen mehr Sinn, nur da hängt es davon ab, wo das Ganze ist (Bauordnung).


Edith: Es ist zwar schon ein Zeiterl her, aber ich hatte einmal eine Freundin in NÖ, die wohnte in einer Wohnhausanlage mit Mietern und Eigentümern. Sie hatte kein Auto und ich stand halt am "Gästeparkplatz". Dies wurmte einige Eigentümer, weil sie für ihren Parkplatz zahlten (es waren aber immer genug frei, es gab keinen Mangel) und so versuchte einer diese Gästeparkplätze zu mieten. Ich weiß nicht warum, es war wahrscheinlich Gier und Neid. Herausgekommen ist, daß gemäß Bauordnung zu jeder Wohnung ein Parkplatz zu errichten ist und dieser untrennbar mit der Wohnung verbunden ist. Wenn jemand für einen bestimmten Parkplatz zahlt, gut soll so sein, aber er darf nicht über andere verfügen. Aber auch auf den vermieteten Parkplätzen ist das Abstellen von z.B. Anhängern oder nicht angemeldeten Fahrzeugen prinzipiell verboten. Dies widerspricht dem Sinn des Parkplatzes gemäß Bauordnung.

Wie gesagt NÖ vor ca 20 Jahren.

13.08.2011, 18:50 Uhr - Editiert von motorboot, alte Version: hier
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