61 statt 50 - gemessen in der Kurve...
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61 statt 50 - gemessen in der Kurve...
21.08.2011, 14:41:30
... naja, so explizit steht es zwar nicht auf der Anonymverfügung, aber es kommt hin.

Hab ich doch glatt so einen bescheuerten Wisch in der Post mit der freundlichen Aufforderung, doch bitte EUR 42.- an die Rennleitung zu zahlen, da ich gerast bin.

Was mich dabei nur stutzig macht: der Messort (Adresse auf der Verfügung) liegt mitten in einer Kurve, und ich frage mich allen Ernstes, wie man da eine saubere Radarmessung von hinten machen möchte. Die Dinger müssten doch parallel zur Fahrbahn stehen (und in diesem Fall muss das sogar einer dieser zivilen Radarwagen gewesen sein, weil stationär ist da definitiv nichts).
Und noch dazu gibt es am Messort keine Möglichkeit ein Fahrzeug zu parken, da wie gesagt a) genau in der Kurve und b) dort ein Gehsteig ist und man da einfach nicht stehen kann.

So, jetzt frag ich mich natürlich, was man in so einem Fall am blödesten macht (und nein, schweigend zahlen ist nicht gerade das, was ich unbedingt möchte).
Den ÖAMTC fragen? Nicht zahlen und einfach auf das Verfahren warten? Oder doch einfach hinnehmen?

Und nur um etwas klarzustellen: es kann sein, dass ich an dieser Stelle etwas über den 50 war, ich schau nur nicht permanent auf den Tacho sondern mehr auf die Straße und lass den Wagen eher rollen; das geht auf der Strecke eh ganz gut, die ist nämlich ganz leicht abschüssig.

Hat schon mal jemand erfolgreich sowas beeinsprucht oder gewinnt im Zweifel ohnehin immer die Staatsgewalt?

greetz

glockman B-)

- There's no replacement for displacement. Not even Diesel. -
vs.

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