ÖNORM für eternitplatten
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Re(2): ÖNORM für eternitplatten
09.09.2011, 09:05:49
erst mal vielen dank für eure beiträge!

also, dien sachverständigen der versicherung habe ich bereits um die die norm gebeten, nach der er glaubt, die eternitplatten beurteilen zu müssen. lt. önorm en 494 ist die platte nur dann defekt, wenn's an der unterseite tropft. ein feuchter fleck gilt nicht als defekt. genau das verstehe ich aber nicht, weil ein nasser fleck bedeutet, dass dort ein haarriss ist. das sieht auch der dachdecker so. spätestens im frühjahr ist die platte dann hinüber (>> abgefroren). ich hab nur das problem, dass ich kein kaltdauch drauf hab und das eben nicht erst im frühjahr tauschen möchte...

aber nochmal kurz zur norm: die version der önorm en 494, die mir der sachverständige geschickt hat, ist aus 1994. önormen müssen aber aus dem zum zeitpunkt der installation/inbetriebnahme/... was auch immer, des materials herangezogen werden. d.h. für mich wäre die ÖNORM B 3421:1979-06-01 gültig. die önprm en 494 aus 1996 hat 55 seiten, die ÖNORM B 3421:1979-06-01 aus 1979 nur 7. jetzt hoffe ich, das in der norm aus 1979 keine oder keine genaue wassdichtprüfung festgehalten ist. das würde dann dem sachverständigen die argumentationsgrundlage entziehen (der geht von seiner prpfung nach norm nicht mehr weg, auch wenn er sie falsch anwendet).

fakt ist, dass ich keine platte ohne nasserstelle bzw. durchschlag habe, d.h. es ist ein totalschaden (lt. dachdecker). die versicherung sieht's anders und will nur die durchschlagenen platten zahlen, was einen prozentsatz von 75% ergibt.

hat jemand erfahrungen mit gerichtlich beeideten sachverständigen? hab schon überlegt einen solchen zu holen. der sv, der den schaden bei mir beurteilt hat, ist nämlich von der versicherung direkt und eben darum ein kleiner sparefroh...

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