Acer Notebook Garantiefrage
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Re(7): Acer Notebook Garantiefrage
09.09.2011, 15:41:23
Immer wenn du den Händler (MediaMarkt) erwähnt sprichst du von Gewährleistung. Diese ist immer gleich (Gesetz!):

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#.C3.96sterreichisches_Gew.C3.A4hrleistungsrecht

Immer wenn du von dem Hersteller (Acer) sprichst, meinst du Garantie und die Bedingungen sind immer anders und lagen dem Produkt bei, oder sind auf der Herstellerseite zu lesen. Es gibt keine Mindestgarantie oder so.

Was das ganze verwirrend macht, ist dass der Händler oft die Produkte als Garantiefall übernimmt (also sie zum Hersteller weiterleitet), oder die Gewährleistung im ersten Moment abstreitet.
Wenn du aber konkret nach der Gewährleistung fragst und erwähnst dass du damit nicht die Garantie meinst, wird der Händler es nicht abstreiten können.

In deinem konkreten Fall:
Garantie ist wohl aus, also beim Hersteller gibts nur noch Kulanz.

Gewährleistung läuft zwar noch, ist leider nach den ersten 6 Monaten schwieriger, da dann die Beweislast bei dir liegt.
Du müsstest also im Ernstfall glaubhaft machen können, dass der Mangel schon bei der Übernahme da war und nicht entstanden ist weil z.B. dir das Notebook heruntergefallen ist. Prkatisch ist das sehr schwierig und man will sich ja wegen einem Notebook nicht auf einen Verfahren einlassen, also bräuchtest du hier auch etwas entgegenkommen vom Händler.

Mein Tipp: Probiers freundlich über Kulanz zuerst beim Hersteller, dann beim Händler. Wenn beide stur sind, hast du schlechte Karten.

09.09.2011, 15:45 Uhr - Editiert von Joglus, alte Version: hier
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