Gehaltsexekution - Möglichen Arbeitgeber herausfinden
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Gehaltsexekution - Möglichen Arbeitgeber herausfinden
04.10.2011, 11:25:36
Grüß euch,

folgende Situation: Mir schuldet jemand seit etwa 2 Jahren eine Menge Geld (etwa 5 Forderungen zu je knapp 5000€); nachdem auf vernünftigem Wege keine Einigung möglich war (Person sperrt sich zu Hause ein / reagiert nicht auf Kontaktversuche / flüchtet bei Aufeinandertreffen), habe ich vor Gericht einen Titel erwirkt, und versucht, mittels Exekutionsantrag (Gehalts- und Fahrnisexekution) das Geld einzutreiben.

Wie befürchtet, ist die Gehalts-Exekution  gleich mal negativ verlaufen, weil die Person in keinem Arbeitsverhältnis steht. Mit der Fahrnisexekution wird es wohl nicht besser laufen.

Soweit so schlecht, meine Frage lautet nun: Kann ich auf legalem Weg selbst herausfinden, ob sich jemand in einem Arbeitsverhältnis befindet? Der Exekutionsantrag kostet mich in jedem Fall Geld, und das kann ich mir sparen, wenn derjenige immer noch arbeitslos ist.

Andere Frage: Hat es einen Sinn, herauszufinden, ob derjenige sich schwarz etwas dazu verdient (irgendwie muss er schließlich überleben), und dies dann zu "melden"?

Mir ist bewusst, dass ich mit den Fragen den RA konsultieren sollte oder zumindest meinen Ansprechpartner beim Gericht, aber mich würden zu dem Thema auch neutrale Meinungen oder erfahrungen von betroffenen interessieren.

Gruß,
Dr. Watson
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DiTech postete:
Sie haben offensichtlich 7mal mit dem Goldadler positive Erfahrung gemacht. Bei dieser Menge an Glück sollten Sie Lotto spielen.

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Re(3): Gehaltsexekution - Möglichen Arbeitgeber herausfinden
MG
04.10.2011, 12:07:35
Ich kenne die Problematik von allen Seiten. Als Dienstgeber. Als Beobachter bei Leuten in einem Beschäftigungsprojekt, und auch als Gläubiger.

Und auch als Schuldner (bei der Sozialversicherung) habe ich schon Erfahrung sammeln dürfen.

Als Schuldner ist die Sache einfach: Wenn man sowieso nie mehr Geld als die 800,- im Monat gehabt hat, kann man damit leben. Es sei denn der Gläubiger ist die Sozialversicherung oder das Finanzamt. Die drehen nämlich den Betrieb zu.

Als Gläubiger habe ich bisher noch immer meine Forderungen abgeschrieben. (In den letzten 10 Jahren waren das wohl so an die 15.000 Euro) Es ist infach die Nerven und den Aufwand nicht wert. Denn entweder die Forderung ist strittig, oder der Kunde zahlungsunfähig. Im ersten Fall wird es mühsam, im zweiten ist es zwecklos.

Als Dienstgeber ärgern mich die depperten Exekutionen, und der Aufwand für die Drittschuldnererklärungen. Und ich freu mich immer, wenn ich dann den Beschluss bekomme, dass der Gläubiger auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Als Beobachter sehe ich, dass es in Wahrheit nuir zwei Ausgänge gibt. Die Person wird sowieso ihr Leben lang am Existenzminimum bleiben, dann muss sie nur darauf schauen, in einer Lebensgemeinschaft zu leben, dass die wenigen Sachen dem Partner der Partnerin gehören.

Der andere Fall ist, die Person schafft es zu einem regelmäßigen Einkommen, dann einigt man sich mit Hilfe eines Schuldnerberaters meist auf eine Quote von so zwischen 10 und 20 Prozent.


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Der einzige Weg, wahre Liebe für Geld zu kaufen, ist, sich einen Hund anzuschaffen.
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