Auto Import aus einem EU Land
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Auto Import aus einem EU Land
08.11.2011, 23:38:33
NEIN... es nicht einer dieser threads wo gefragt wird... "wie moch i des jetzt am gscheidesten" sondern...

ich habe vor, mir einen wagen aus einem EU land zu holen. ich würde den wagen ca. 4 bis 6 wochen mit dem kennzeichen aus diesem land fahren, da der verkäufer (ein bekannter) das auto erst mitte dezember abmelden kann (hat steuerrechtliche gründe). natürlich wird dann das auto angemeldet nach braver abgabe der nova + co2 steuer etc.

so nun wissen wir das der staat österreich es genau nur für 4 wochen erlaubt. ok kein problem ich stelle das auto die restlichen 2 wochen bei mir in der firma auf einem privatparkplatz ab und benütze es nicht.

ok und jetzt zur eigentlichen frage... wie bitte kann mir wer beweisen AB WANN dieses eine monat gilt? ich mein es gibt keine grenzkontrollen oder irgendeine form von einer möglichkeit das überschreiten der grenze bzw den zeitpunkten des überschreitens zu dokumentieren.

wenn mich die polizei aufhält sage ich das auto gehört einem bekannten und wurde nur ausgeborgt....

daher läuft es darauf hinaus das die eigentliche kontrolle, wenn ich diese 4 wochen überschreite nur darauf hinausläuft, dass ich vorher mal von einer streife aufgehalten wurde, und die sich dieses kennzeichen notiert haben (mit datum) und mich ERST AB DIESEM datum dem finanzamt melden können.

natürlich nur wenn mich abermals eine streife aufhält nach ablauf der 4 wochen.

sehe ich das jetzt richtig so oder denke ich falsch?

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Re: Auto Import aus einem EU Land
09.11.2011, 08:43:27
wenn mich die polizei aufhält sage ich das auto gehört einem bekannten und
wurde nur ausgeborgt....


das ist denen mal egal.

die moeglichkeit die ich sehe ist das du dich an den zoll bei der grenze wendest:

Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    Beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

ACHTUNG

Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.
Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)

Die schriftlichen Grenzformalitäten werden vom Zollamt kostenlos durchgeführt, wenn dies während der Amtsstunden erfolgt. Außerhalb der Amtsstunden werden Gebühren verrechnet.
Erkundigen Sie sich vorher beim Zollamt über die Amtsstunden. Fahren Sie keinesfalls bei der Grenze durch, ohne die Zollformalitäten zu erledigen.

    Beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung vorlegen
    Gegebenenfalls gültigen Präferenznachweis vorlegen
    Zollanmeldung durchführen (Einfuhranmeldung)
    Eingangsabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) entrichten
    Verzollungsbestätigung ausstellen lassen
    Eventuell Versandschein T-1 lösen
    Beim Import aus einem Drittland, das nicht an Österreich grenzt, muss an der EU-Außengrenze ein Versandschein gelöst werden.


https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.061530.html#oesterrgrenze

Oma und Opa sind die eigentliche No Future Generation (Stermann & Grissemann)
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Re: Auto Import aus einem EU Land
18.11.2011, 10:07:45
Hallo,
ich hoffe du hast mittels http://www.nova-rechner.at  deine Abgaben berechnet ;)

So genug der Schleichwerbung - zu deiner Frage (und ich habe mich sehr lang und eingehend mit der Thematik bechäftigt):

Wenn du als Österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in AT und Sozialversicherung in AT ein Fahrzeug lenkst, das keine AT Kennzeichen hat, bist du ab dem Zeitpunkt beweispflichtig, ab dem du aufgehalten wurdest, ganz egal ob du nun die erste Stunde fährst, oder bereits seit einem Jahr.

Wenn das Fahrzeug von einer Person mit Sitz/Hauptwohnsitz in Österreich verwendet wird, wird automatsich angenommen, dass das Fahrzeug seinen dauernden Standort in Österreich hat!!

Es gibt Schwerpunktkontrollen zB in Wien mit Zollbehörden die fast ausschließlich Autos mit ausländischen KZ rausholen und dann bei auftreten von Kombination von AT Bürger und ausl.KZ unangenehme Fragen stellen und ein Finanzstrafverfahren einleiten.
(Eine widerrechtliche Verwendung eines KFZ ist ein Vergehen nach § 1 Abs. 1 Zi.
3 Kraftfahrzeugsteuergesetz.)

In diesem kannst du dich dann rechtfertigen.

Die Wahrscheinlichkeit, das du innerhalb von 4 Wochen in so eine Schwerpunktkontrolle gerätst ist wahrscheinlich gering - alternativ kannst du dir Überstellungskennzeichen aus DE holen (http://www1.belboon.de/clickout.php?cvalue=e365c613b6f62ff53d14b143784aa5542+032c6b08af80029e3e0042b8+1321607175+&pid=17080&target=http%3A%2F%2Fwww.nondos.de%3Fbelboon%3D032c6b08af80029e3e0042b8%2C3318302%2C )
- oder grüne Überfürhgunskennzeichen aus Österreich.

viel Erfolg und Spaß!
Max

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Re(3): Auto Import aus einem EU Land
20.11.2011, 08:29:25
bzgl. der ummeldung. habe bei fiat angerufen und die konnte mir dort irgendwie
keine richtige auskunft geben wie das jetzt vonstatten gehen soll.


ist wahrscheinlich deswegen, weil kaum jemand einen Fiat importiert |-D

bezüglich weiterer Vorgangsweise, ich glaube du verwechselst so einiges:

Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist - und nur dann geht es, nicht früher (Anmerkung: Ansonst würde es frühzeitig aus der polnischen Fahrzeugdatenbank gestrichen werden und dein Freund wäre sauer), stellst du das Auto zu einer autorisierten Fachwerkstätte von Fiat. Nach dem du keine COC Papiere hast, muss dir die Fachwerkstätte über den Generalimporteur mittels der vorhandenen Daten einen neuen Typenschein ausstellen. Vorweg muss von der Fachwerkstätte die sog. Konformitätsbestätigung ausgestellt werden, nix anderes als eine Überprüfung ob das KFZ überhaupt in Österreich zulassungsfähig ist. Im Zuge dessen machen sie auch die Pickerlüberprüfung, ob denn technisch alles okay ist. Bei einem unverbastelten Auto aus dem EU-Raum sollte die Konformität reine Formsache sein, bei US-Autos sind dann meist Umbauten an der Beleuchtung etc. erforderlich.

Erst wenn du einen Typenschein hast, die Konformitätsbestätigung, den Nachweis über die Zahlung von Nova und CO2 Strafsteuer sowie eine Versicherungsbestätigung kannst du hier zu einer Zulassungsstelle pilgern und die Kiste anmelden. Damit bekommst du den Zulassungsschein und die Kennzeichen.

Und das nächste mal kauf gleich ein Auto mit COC Papieren, das spart Zeit und Geld.

PS: Noch ein Tip, mache von allen Unterlagen die du jetzt schon hast Kopien. Im Zuge des Imports musst du alle originalen Dokumente abgeben, die sind für immer weg. Hat seine Vorteile wenn man dann später mal was nachsehen muss.



Grüße,
Geri

20.11.2011, 08:34 Uhr - Editiert von Geri_65, alte Version: hier
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Re(2): Auto Import aus einem EU Land
20.11.2011, 12:41:23

Off Topic.Ein Freund hat (seinen) Wunsch-Porsche von einem Deutschen
Mietwagenunternehmen kaufen lassen und dann einfach jahrelang gemietet und in
AT mit deutschem Kennzeichen gefahren. Da er Steuerberater ist glaube ich ihm
sogar, dass das rechtlich wasserdicht ist und viel billiger (Steuer,
Kaufpreis, Bündel-Versicherung).mfglukas



die Sache funktioniert folgendermassen:

Das Zauberwort heisst "Verfügungsgewalt" - in dem Fall hat dein Freund alles richtig gemacht, denn die sog. Verfügungsgewalt über das Fzg. lag nicht bei ihm, laut Papieren ist er niemals als Besitzer vermerkt (ausser halt irgendwo in einem Safe gut versteckt damit er gegenüber dem Mietwagen unternehmen EINIGERMASSEN - denke zb. an eine Insolvenz - abgesichert ist.

In anderen Worten, ein Deutscher besitzt offiziell das Auto welches man selbst bezahlt hat. Naja, ist schon ein gewisses Risiko...

Das ist aber nur die halbe Miete. Bei einer Kontrolle muss man nachweisen können ab WANN das Fzg. nach Österreich eingebracht wurde. Ich will jetzt hier keine Anleitung geben zur Steuerhinterziehung, deswegen darf sich jetzt jeder selber überlegen wie er so einen Nachweis wasserdicht hinbekommen kann. Es geht, aber es ist mühsam.

neben einer Polizeikontrolle gibt es noch zwei weitere mögliche Gefahrenquellen aufzufliegen:

- Anzeige eines genervten oder neidigen Nachbarn.
- Anfragen der Finanz bei Vertragswerkstätten nach Fzg mit ausländischen Kennzeichen

Und ich sage es gleich, der Strafrahmen ist absolut fürchterlich. Ich gebe ja zu, ich habe das auch eine Zeitlang überlegt zu machen. Aber alleine schon der Gedanke, beim fahren ständig dieses schlechte Gewissen und womöglich panische Angst vor jeder Verkehrskontrolle zu haben, hat mich schließlich bewogen die Scheixxs NOVA zähneknischend zu zahlen, war mir dann mein Seelenfrieden wert.



Grüße,
Geri

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