IS-Immobilien und mein Mietvertrag... ^^
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Re: IS-Immobilien und mein Mietvertrag... ^^
14.01.2012, 04:59:59
um eine Verlängerung meines Mietvertrages

Das würde bedeuten, dass dein Mietvertrag aufrecht bleibt, sich nur die Laufzeit ändert.

ich fragte nun an, ob ich den Mietvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist
kündigen kann und ein NEUER Mietvertrag - mitsamt Provisionszahlung (mir geht
es nicht um die Provision, sondern um die Wohnung) ausgestellt werden kann...

Neuer Vertrag = neuer HMZ, welcher typischerweise höher ist als der vorige.

Ist das eine gute Idee(kündigen, Provision, neuer Vertrag)?

Keine gute Idee. Wenn du kündigst, dann stehtst du mit dem Stichtag (frühestens 30.4.2012) auf der Straße. Läuft der MV hingegen regulär ab, dann stehst du mit Stichtag ebenfalls auf der Straße, aber erst Anfang 2013. Warum setzt du dich freiwillig einem solchen Zeitdruck aus, wenn du offenbar keine Wohnungsalternative hast?
Wenn dir ein neuer vertrag angeboten wird, dann kann das unmittelbar im Anschluss an dne bestehenden MV sein oder er ist mit früherem Beginn - in beiden Fällen ist es unnötig, den jetzigen MV zu kündigen. Außer es taugt dir, wenn du dich unter zeitlichen Druck setzt - was ich jedoch nciht annehme.

Provisionzahlung wozu bitteschön und an wen?

Neuer Vertrag: Besser wäre die bloße Laufzeitverlängerung des bestehenden MV, üblich ist allerdings ein neuer MV.

Ich wäre sogar mit einer Befristung von etwa 5-6 Jahren einverstanden - dann will ich mich eh verändern...

Wenn du ohnehin weg willst, dann dokumentiere alle Zahlungsvorgänge penibel und mach dir deine Aktennotizen. Zuviel bezahlte Beträge können später eingefordert werden, insbesondere falls im MV auf den Befristungsabschalg "vergessen" werden sollte oder eine ortsübliche Miete verlangt wird mit dem lapidaren Zusatz, dass der 25%ige Befristungsabschlag darin schon enthalten sei.

WB.

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Re: IS-Immobilien und mein Mietvertrag... ^^
15.01.2012, 19:37:49
wenn du zu den vor 10 jahren üblichen mietpreisen gemietet hast und der mietpreis lediglich durch die indexpreisanpassungen angehoben wurde (so sollte es ja normalerweise sein IMHO), kannst du davon ausgehen, dass du mit einem neuen mietvertrag ab 2012 oder 2013 wesentlich, sehr wesentlich mehr miete bezahlen wirst müssen. jedenfalls ist das meine persönliche erfahrung als auch von bekannten, dass die mietpreise in wien in den letzten 3,4 jahren nicht nur stark, sondern im verhältnis zu früheren jahren extrem stark angestiegen sind. die HV bzw. der vermieter wird das natürlich auch wissen, dass sie nun wesentlich mehr verlangen können, da "es der markt hergibt". insofern müsstest du dann auch deinen preisrahmen für alternative wohnungen dementsprechend anpassen, falls du das noch nicht hineingerechnet hast.

wenn es altbau ist, dann kannst du jedoch immer noch - auch im nachhinein - geld zurückverlangen, da es für altbau festgesetzte qm-mietpreise gibt, mit zu/abschlägen je nach lage, ausstattung, etc. allerdings möglicherweise immer nur mit einer gewissen verjährungsfrist pro abgelaufenem vertrag denke ich mir. du könntest also nach dem abschluss des neuen mietvertrag geld für den alten mietvertrag zurückverlangen. aber informiere dich da am besten bei der mietervereinigung, die haben auch kennziffern, wieviel man für lage, ausstattung etc zahlen soll.
--
»Das Fleisch, das wir essen, ist ein mindestens zwei bis fünf Tage alter Leichnam.«
Volker Elis Pilgrim, Schriftsteller
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