Lenkererhebung/Strafverfügung
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Lenkererhebung/Strafverfügung
09.03.2012, 13:35:37
Hallo an alle,

Es gibt zwar ähnliche Themen, aber trotzdem habe ich leider keine genaue Antwort finden können :(
Ich bin Deutsche,lebe zeitweise in Österreich und fahre einen deutschen Firmenwagen. Im Jänner rief mich die Firma an, sie hätten eine Lenkererhebung für meinen Wagen bekommen (gesucht wurde der Fahrer für ein Datum im November). Auch, wenn ich mich für den Tag (da schon ewig her) an nichts erinnern konnte, musste wohl ich die Fahrerin gewesen sein. Somit hat die Firma mich angegeben. Im Februar bekam ich nun selbst diese Lenkererhebung und sollte bestätigen, dass ich die Fahrerin gewesen sei. Ich habe mich angegeben, obwohl ich überhaupt nicht weiß, worum es überhaupt geht! In dem Brief stand nichts und ich kann mich auch an nichts erinnern :(
Die Auskunft über den Lenker habe ich der Behörde nun vor mittlerweile 2 Wochen erteilt - ich höre aber nichts mehr!

So, und nun zu meinen Fragen:

1.) wie lange dauert es, bis ich wieder was höre? mich macht das Ganze total nervös, weil ich eben echt nicht mehr weiß, was an dem Tag im November gewesen sein soll...
2.) was kann mich vorgeworfen werden? Ich habe gelesen, dass es eine Lenkererhebung nur ab deutlich erhöhter Geschwindigkeitsübertretung gibt, aber ich fahre eg nicht mehr wie 10km/h zu schnell :(

Ich hoffe auf baldige Antworten!

LG,
kleinCookie

11.03.2012, 11:43 Uhr - Editiert von kleinCookie, alte Version: hier
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Re(7): Lenkererhebung/Strafverfügung
10.03.2012, 10:26:43

die polizei kann da gar nichts entscheiden. sie kann es anzweifeln und ein
verfahren anstrengen, mehr aber schon nicht.ein hauptwohnsitz in diesem sinn
ist nicht wo man sich als "hauptwohnsitz" meldet (du hast ja selbst schon
herausgefunden, dass es in DE zb gar nicht anders geht), sondern wo der
mittelpunkt der lebensinteressen liegt. das kann also von jahr zu jahr
unterschiedlich sein, auch wenn man sich selbst zb immer als deutsche sieht.
das ist die steuerrechtliche definition des hauptwohnsitzes und die ist wohl
auch in diesem fall anzuwenden.doch, auch wenn sie nicht zulassungsbesitzer
(das ist nicht die person die den zulassungsschein in der hand hat  ) ist,
kann sie durchaus berechtigt sein das fahrzeug zu lenken.  


1. Naja, letztenendes ist es dem Betroffenen "Wurst", was die Polizei denkt, bis dann eine Strafverfügung ins Haus trudelt, in der die Polizei sich "entschieden" hat, den Hauptwohnsitz in Österreich zu sehen, nun darf der Betroffene das Gegenteil beweisen und dabei muss nicht unbedingt das Nein auf dem Meldezettel helfen. "Schlimmstenfalls" landet es vor Gericht.
Ich wollte nur anführen, dass ein Nein bei Hauptwohnsitz auf dem Meldezettel nicht reichen muss.

2. Steuerrecht ist Steuerrecht, Kraftfahrgesetz ist Kraftfahrgesetz.
Mal abgesehen davon, wozu bringst du jetzt das Steuerrecht ins Spiel, wegen der Einkommensteuer oder wegen der Nova/Kraftfahrzeugsteuer.
Bei der Einkommensteuer ist es belanglos, ob es sich um einen Wohnsitz oder um einen Hauptwohnsitz handelt. Für Nova interessiert sich der Zoll.

3. Abgesehen von Punkt 1. und 2. habe ich im Net gefunden, dass das Fahren eines Firmenwagen mit ausländischer Zulassung legal sei ... ohne Gewähr ;-)

Cheers Ray





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